Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011

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Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.


: "Gegenrede": Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft'' zu ''[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft'' geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der "Dopplung" klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden.  Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]
===Vorbemerkungen===
 
'''Bezeichnung'''<br>
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]
 
; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
* Die Ordnung des StuRa wird eine "Satzung", wie beispielsweise ''Satzung des StuRa''.
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:41, 5. Mai 2011 (CEST)
 
=== Vorbemerkungen ===
 
==== Bezeichnung ====
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.<br>
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.<br>
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.  
: "Gegenrede": Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im ''Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen'' ist auch nicht nochmal vermerkt ''Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.''. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: ''Diese Satzung'' (aka Ordnung) ''gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.'' -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST)
 
:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]
 
; Einigung: Die Ergänzung kann entfallen, denn der Inhalt ergibt sich aus der Eingangsformel ''Aufgrund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom [..]''.
 
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:58, 5. Mai 2011 (CEST)


=== Abschnitt Grundsätzliches ===
===Abschnitt Grundsätzliches===


==== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ====
'''§ Rechte und Pflichten der Mitglieder'''


Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.  
: Worauf (welche Änderung) bezieht sich das? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:50, 2. Mai 2011 (CEST)


::Auf den Abs. 3: Es besteht die Möglichkeit, StudentInnenentscheide sowie -begehren durchzuführen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft.
'''§ Aufgaben'''<br>
 
1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.<br>
==== § Aufgaben ====
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten. <br>
Begründung: zum besseren Verständnis.
Begründung: zum besseren Verständnis.


: Mir ist da grad nochwas aufgefallen. "ist in den '''Organen''' und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis". Das fett markierte Organen bezieht sich nach "Bezeichnungen" auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST)
'''§ Gliederung'''<br>
 
Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2.<br>
:: Zustimmung. An dieser Stelle geht es um die Verknüpfung von der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft und der Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Selbstverwaltung der Hochschule. (Ich meine wohl, dass in den Oragnen der Studentinnen- und Studentenschaft die ''Interessen'' der Studentinnen und Studenten vertreten werden. :-D ) -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:31, 2. Mai 2011 (CEST)
Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht.  
 
::: Eine bessere Formulierung wäre vielleicht: Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.


::::Jo, das klingt besser. Würd sagen das nehmen wa.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 14:50, 3. Mai 2011 (CEST)
'''§ Wahlen'''<br>
3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen
Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird.


::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST)
:: Ich dacht die Mitwirkungsordnung soll sachen wie " Wer bekommt ein Gremiensemester klären und die Zusammenwirkungsordnung klährt, mit welchen Organisationen der Stura zasammenarbeiten kann. Oder soll das jetzt verschmolzen werden ??? Dann würd ichs aber "Mitwirkungs- und Zusammenwirkungsordnung" nennen.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 14:29, 14. Apr 2011 (CEST)


; (inhaltliche, aber keine textliche) Einigung: Gleicher Inhalt, [[Grundordnung/Begründung#§ Aufgaben | Begründung zur Grundordnung]] ist gut, welcher Text ist "schöner"?
===Abschnitt Organe===
'''§ Zusammensetzung'''<br>
4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft.
Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert


-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:45, 5. Mai 2011 (CEST)
'''§ Zusammenarbeit'''
 
==== § Gliederung ====
In Abs2 Satz 1 "in der Regel" ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.
 
: "Gegenrede": Die geschaffene "''Nichtdefiniertheit''" schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der "Regelfall"? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST)
 
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die "Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät". Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das "i.d.R." herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)
 
'''Einigung'''
* Die Formulierung des Abs. 2 Satz 1 wurde dahingegend geändert, dass "i.d.R." herausgenommen wurde
* Der Abs. 2 Satz 2 wurde hierbei wieder ergänzt, damit genau geklärt ist wie der Außnahmefall formal zu behandeln ist. "Über Abweichungen von Satz 1 entscheiden die betreffenden Organe durch Ordnung."[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)
 
=== Abschnitt Organe ===
 
==== § Zusammensetzung ====
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert.
: "Gegenrede": Grundsätzlich freue ich über die Absicht den, zugegebener Maßen, bescheiden zu verstehenden Satz zu entwirren. So geht das aber leider aus meiner Sicht nicht. Von ''FSR-Mitglieder'' kann da aber eben nicht gesprochen werden, denn es gibt ja in diesem Falle keinen FSR. Also bei der Formulierung geht es um die Zusammensetzung der beiden Oragane [[FSR]] und [[StuRa]] und nicht unmittelbar um deren Befugnisse. Vielleicht findet sich ja noch eine guter Verbesserungsvorschlag. -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:25, 2. Mai 2011 (CEST)
 
:: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet."
 
; Einigung: Formulierung wurde nochmals überarbeitet und lautet nunmehr: Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:44, 5. Mai 2011 (CEST)
 
====§ Zusammenarbeit====
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br>
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br>
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.
: "Gegenrede": gemäß der [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Grundordnung%2FBegr%C3%BCndung&diff=12041&oldid=11880 Ergänzung der Begründung] Im Übrigen danke ich für die Anregung zur Verbesserung durch notwendige [[Grundordnung/Begründung#Zusammenarbeit | Begründung zur Grundordnung]]
; Einigung: Bessere Formulierung zu Abs. 1 gefunden: Der StuRa bildet gemeinsam mit den Angehörigen der Hochschule, die in einer Funktion in der Selbstverwaltung zur Vertretung der Studentinnen und Studenten mitwirken, den studentischen Hochschulrat. [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]


zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br>
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br>
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br>
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br>
: "Gegenrede": Jein! :-D Ja das sollte niedergeschrieben werden, aber, aus meiner Sicht, an entsprechender Stelle: Nämlich beim StuRa.
; Einigung: Kommissionen entfallen wieder, weil es hier im Abschnitt Organe darum geht, in welchen Organen der StuRa mitwirkt. Das im Gegensatz zum § Aufgaben, wo bereits andere Aufgaben, wie das mitwirken in Kommissionen geregelt ist. [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]
=== Abschnitt Verfahren ===


==== § Ordnungen ====
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.


;Einigung : Abs 3 entfällt, da auf alle genannten Ordnungen schon verwiesen wird.
'''§ Beschlüsse'''
[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen
Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.<br>
'''§ Ordnungen'''
1. Grundordnung durch Satzung ersetzen

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