Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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: "Gegenrede": Die geschaffene "''Nichtdefiniertheit''" schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der "Regelfall"? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST) | : "Gegenrede": Die geschaffene "''Nichtdefiniertheit''" schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der "Regelfall"? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST) | ||
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die "Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät". Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das "i.d.R." herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus. | :: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die "Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät". Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das "i.d.R." herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus. | ||
=== Abschnitt Organe === | === Abschnitt Organe === | ||
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:: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet." | :: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet." | ||
====§ Zusammenarbeit==== | ====§ Zusammenarbeit==== | ||
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | ||
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | ||
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | ||
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | ||
=== Abschnitt Verfahren === | === Abschnitt Verfahren === | ||
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==== § Ordnungen ==== | ==== § Ordnungen ==== | ||
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | ||