Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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:: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet." | :: bessere Formulierung als Vorschlag: "... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet." | ||
; Einigung: Formulierung wurde nochmals überarbeitet und lautet nunmehr: Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:44, 5. Mai 2011 (CEST) | ; Einigung: Formulierung wurde nochmals überarbeitet und lautet nunmehr: Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]][[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:44, 5. Mai 2011 (CEST) | ||
====§ Zusammenarbeit==== | ====§ Zusammenarbeit==== | ||
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen<br> | ||
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung. | ||
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen<br> | ||
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt<br> | ||
=== Abschnitt Verfahren === | === Abschnitt Verfahren === | ||
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==== § Ordnungen ==== | ==== § Ordnungen ==== | ||
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten. | ||