StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011: Unterschied zwischen den Versionen

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====§ Gliederung====
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Streichung des 2. Satzes unter Nr. 2.
In Abs2 Satz 1 "in der Regel" ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.
Begründung: die FSRs nutzen diese Regelung nicht.  


====§ Wahlen====
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Version vom 28. April 2011, 18:27 Uhr

Ergebnisse Ausschuss Grundordnung

Abweichen zur Begründung aus Grundordnung/Begründung gelten folgende Änderungsbegründungen.

Bezeichnung der Ordnung

Bessere die Bezeichnung "Satzung" als Grundordnung verwenden.
Begründung:
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.

Vorbemerkungen

Bezeichnung

ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.

Abschnitt Grundsätzliches

§ Rechte und Pflichten der Mitglieder

Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.

§ Aufgaben

1. Die Studentinnen- und Studenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.
Begründung: zum besseren Verständnis.

§ Gliederung

In Abs2 Satz 1 "in der Regel" ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.

§ Wahlen

3.: Mitwirkungsordnung streichen und durch Zusammenwirkungsordnung ersätzen Begründung: es wird eine Zusammenwirkungsordnung geben, in der die Mitwirkung aller Beteiligten geklärt wird.

Ich dacht die Mitwirkungsordnung soll sachen wie " Wer bekommt ein Gremiensemester klären und die Zusammenwirkungsordnung klährt, mit welchen Organisationen der Stura zasammenarbeiten kann. Oder soll das jetzt verschmolzen werden ??? Dann würd ichs aber "Mitwirkungs- und Zusammenwirkungsordnung" nennen.--JosEifler 14:29, 14. Apr 2011 (CEST)

Abschnitt Organe

§ Zusammensetzung

4. Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, verwaltet der StuRa die Fachschaft. Begründung: zum besseren Verständnis umformuliert

§ Zusammenarbeit

zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.

zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt


§ Beschlüsse

1. Die Studentinnen- und Studentenschaft durch Studentinnen- und Studentenrat ersetzen Begründung: Faktisch gibt sich der StuRa (für die Studis) eine Ordnung nicht die Studentenschaft.

§ Ordnungen

1. Grundordnung durch Satzung ersetzen