Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument

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# Sind alle Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung verhindert, so treten die Sprecherinnen und Sprecher oder durch die Sprecherinnen und Sprecher Bestellten an ihre Stelle.
# Sind alle Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung verhindert, so treten die Sprecherinnen und Sprecher oder durch die Sprecherinnen und Sprecher Bestellten an ihre Stelle.
<!-- Die Bereichsleitung wird durch die Referatsleitung studentische Selbstverwaltung und Organisation benannt. Die weiteren Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung werden von der Bereichsleitung benannt. -->
<!-- Die Bereichsleitung wird durch die Referatsleitung studentische Selbstverwaltung und Organisation benannt. Die weiteren Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung werden von der Bereichsleitung benannt. -->
# Reichen die anwesenden Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung nicht aus, so ernennt die Sitzungsleitung aus der Zahl der anwesenden Mitglieder des StuRa. <!-- Text aus § 7 Absatz 3 GO SLT. Verwendung der Verpflichteten zu Tätigkeiten gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 GO SLT.-->
# Reichen die anwesenden Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung nicht aus, so ernennt die Sitzungsleitung aus der Zahl der anwesenden Mitglieder des StuRa. <!-- Text aus § 7 Absatz 3 GO SLT. Verwendung der Verpflichteten zu Tätigkeiten gemäß  
# Die Mitglieder des StuRa sind verpflichtet, an den Arbeiten des StuRa teilzunehmen. <!-- Text stammt aus § 9 Absatz 2 Satz 1 GO SLT. -->
# Die Mitglieder des StuRa sind verpflichtet, an den Arbeiten des StuRa teilzunehmen. <!-- Text stammt aus § 9 Absatz 2 Satz 1 GO SLT. -->
# Zu jeder Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu erstellen und bei der Sitzungsleitung ausgelegt, in die sich die Mitglieder des StuRa einzutragen haben. <!-- Text stammt aus § 9 Absatz 2 Satz 2 GO SLT. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung ergeben sich aus der Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft. -->
# Zu jeder Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu erstellen und bei der Sitzungsleitung ausgelegt, in die sich die Mitglieder des StuRa einzutragen haben. <!-- Text stammt aus § 9 Absatz 2 Satz 2 GO SLT. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung ergeben sich aus der Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft. -->

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