Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Vergütungsmodell externer Mitarbeiter“
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::Der StuRa möge beschließen, dass externe Mitarbeiter ausgeschrieben und nach Tarif bezahlt werden, um notwendige aber nicht durchführbare Aufgaben für den StuRa zu erledigen. Diese Leute dürfen nicht gewählt sein. | ::Der StuRa möge beschließen, dass externe Mitarbeiter ausgeschrieben und nach Tarif bezahlt werden, um notwendige aber nicht durchführbare Aufgaben für den StuRa zu erledigen. Diese Leute dürfen nicht gewählt sein. | ||
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::Der StuRa möge beschließen: Vom StuRa pflichtgemäße und weitere beschlossene Aufgaben, die aber nicht durch Mitglieder | ::Der StuRa möge beschließen: Vom StuRa pflichtgemäße und weitere beschlossene Aufgaben, die aber nicht durch die stimmberechtigten Mitglieder der Wahlen zum StuRa gemäß [[Wahlordnung#.C2.A7_19_Wahlgrunds.C3.A4tze_f.C3.BCr_die_Wahl_zum_StuRa.2C_Wahlberechtigung_und_W.C3.A4hlbarkeit|§ 19]] der Wahlordnung bewältigt werden, werden nach Beschluss des StuRa ausgeschrieben. Die mindestens hochschulöffentliche Ausschreibung beinhaltet mindestens die Aufgabe, das Ziel, der geplante Zeitaufwand und die tarifliche Höhe des Stundensatzes. Die Höhe der Vergütung ergibt sich durch die Multiplikation von dem geplanten Zeitaufwand und der Höhe des Stundensatzes der Ausschreibung. Die Auswahl zu den Bewerbungen erfolgt gemäß des Beschlusses des StuRa durch die referatsleitenden Personen, Sprecherinnen und Sprecher oder den StuRa. Mindestens der einheitliche Stundensatz der Vergütung für Studentinnen und Studenten ist in der [[Finanzordnung]] zu regeln. | ||
== Wirkung == | == Wirkung == |