Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Vergütungsmodell externer Mitarbeiter

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 5: Zeile 5:
::Der StuRa möge beschließen, dass externe Mitarbeiter ausgeschrieben und nach Tarif bezahlt werden, um notwendige aber nicht durchführbare Aufgaben für den StuRa zu erledigen. Diese Leute dürfen nicht gewählt sein.
::Der StuRa möge beschließen, dass externe Mitarbeiter ausgeschrieben und nach Tarif bezahlt werden, um notwendige aber nicht durchführbare Aufgaben für den StuRa zu erledigen. Diese Leute dürfen nicht gewählt sein.
:durch
:durch
::Der StuRa möge beschließen: Vom StuRa pflichtgemäße und weitere beschlossene Aufgaben, die aber nicht durch Mitglieder mit Stimmberechtigung durch die Wahl zum StuRa gemäß [[Wahlordnung#.C2.A7_19_Wahlgrunds.C3.A4tze_f.C3.BCr_die_Wahl_zum_StuRa.2C_Wahlberechtigung_und_W.C3.A4hlbarkeit|§ 19]] der Wahlordnung bewältigt werden, werden nach Beschluss des StuRa ausgeschrieben. Die mindestens hochschulöffentliche Ausschreibung beinhaltet mindestens die Aufgabe, das Ziel, der geplante Zeitaufwand und die tarifliche Höhe des Stundensatzes. Die Höhe der Vergütung ergibt sich durch die Multiplikation von dem geplanten Zeitaufwand und der Höhe des Stundensatzes der Ausschreibung. Die Auswahl zu den Bewerbungen erfolgt gemäß des Beschlusses des StuRa durch die referatsleitenden Personen, Sprecherinnen und Sprecher oder den StuRa. Mindestens der einheitliche Stundensatz der Vergütung für Studentinnen und Studenten ist in der [[Finanzordnung]] zu regeln.
::Der StuRa möge beschließen: Vom StuRa pflichtgemäße und weitere beschlossene Aufgaben, die aber nicht durch die stimmberechtigten Mitglieder der Wahlen zum StuRa gemäß [[Wahlordnung#.C2.A7_19_Wahlgrunds.C3.A4tze_f.C3.BCr_die_Wahl_zum_StuRa.2C_Wahlberechtigung_und_W.C3.A4hlbarkeit|§ 19]] der Wahlordnung bewältigt werden, werden nach Beschluss des StuRa ausgeschrieben. Die mindestens hochschulöffentliche Ausschreibung beinhaltet mindestens die Aufgabe, das Ziel, der geplante Zeitaufwand und die tarifliche Höhe des Stundensatzes. Die Höhe der Vergütung ergibt sich durch die Multiplikation von dem geplanten Zeitaufwand und der Höhe des Stundensatzes der Ausschreibung. Die Auswahl zu den Bewerbungen erfolgt gemäß des Beschlusses des StuRa durch die referatsleitenden Personen, Sprecherinnen und Sprecher oder den StuRa. Mindestens der einheitliche Stundensatz der Vergütung für Studentinnen und Studenten ist in der [[Finanzordnung]] zu regeln.


== Wirkung ==
== Wirkung ==

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)