Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied

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Wahl[Bearbeiten]

Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den StuRa gewählt.

Die MitO soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als beratende Mitglied des StuRa, nötig ist.

Rechte[Bearbeiten]

Mit Ausnahme des Stimmrechtes, haben sie gemäß § 53 Abs. 4 Satz 2 SächsHSG alle Rechte wie gewählte Mitglieder des StuRa.

Stellenbeschreibung[Bearbeiten]

Tätigkeitsbezeichnung[Bearbeiten]

  • beratendes Mitglied

Abteilung / Bereich[Bearbeiten]

  • Studentinnen- und Studentenrat

Hauptzweck der Tätigkeit[Bearbeiten]

  • untstüzen der gewählten Mitglieder

Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten[Bearbeiten]

  • Vor- und Nachbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des StuRa (ca. 30 je Wahlperiode)
  • Auseinandersetzung mit den Sitzungsthemen

Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung[Bearbeiten]

  • keine

Verantwortlich gegenüber[Bearbeiten]

  • Studentinnen- und Studentenschaft

Arbeitsumfang je Wahlperiode[Bearbeiten]