Bearbeiten von „Studentinnen- und Studentenrat

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Eine Pflicht zur Gliederung eines [[kss:Organe der Studentinnen- und Studentenschaft|studentischen Organs]] besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der [[kss:Organe der Studentinnen- und Studentenschaft#Aufgaben|zu erfüllenden Aufgaben]] möglich ist.
Eine Pflicht zur Gliederung eines [[kss:Organe der Studentinnen- und Studentenschaft|studentischen Organs]] besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der [[kss:Organe der Studentinnen- und Studentenschaft#Aufgaben|zu erfüllenden Aufgaben]] möglich ist.


=== [[Referat]]e ===
=== [[Referate]] ===
In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der [[Grundordnung]] geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.
In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der [[Grundordnung]] geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.
==== aktuelle Referate ====
* [[Referat Finanzen | Finanzen]]
* [[Referat Verwaltung | studentische Selbstverwaltung & Organisation]]
* [[Referat Studium | Studium]]
* [[Referat Hochschulpolitik | Hochschulpolitik]]
* [[Referat Soziales | Soziales]]
* [[Referat Qualitätsmanagement | Qualitätsmanagement]]
* [[Referat Öffentlichkeitsarbeit | Öffentlichkeitsarbeit]]
* [[Referat Internationales | Internationales]]
* [[Referat Kultur | Kultur]]
* [[Referat Sport | Sport]]
==== Reihenfolge ====
Die Aufzählung [[#aktuelle Referate|der Referate]] soll die Notwendigkeit der einzelnen [[Referate]] darstellen.
===== Gründe für die Gliederung =====
Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft | Pflichtaufgaben]].
Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für [[Referat Finanzen|Finanzen]].
Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft Organe der Studentinnen- und Studentenschaft], zum Beispiel zur Verwaltung der [[Räume]] gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die [[Referat Verwaltung|studentische Selbstverwaltung & Organisation]] notwendig.
Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem [[Referat Studium|Studium]] an sich beschäftigen.
Aber das von der Studentinnen- und Studentenschaft Geforderte oder gar Ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die Studentinnen- und Studentenschaft nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die Studentinnen- und Studentenschaft die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sondern eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der [[Referat Hochschulpolitik|Hochschulpolitik]], das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.
Das studentische Leben ist auch maßgeblich von dem sozialen Bedingen, so etwa die finanzielle Situation, abhängig. Also braucht es Sachverständigen gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 3 SächsHSG im Bezug auf [[Referat Soziales|Soziales]].
Die direkten Rahmenbedingungen, aber auch die Umsetzung der einzelnen Teile des Studiums in Form von Modulen sollten für ein hochwertiges Studium stimmen. Daher gibt es an der Hochschule gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p9 § 9] SächsHSG eine Qualitätssicherung. Sich daran zu beteiligen ist Aufgabe der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 2 SächsHSG. Das Mit- und Einwirken auf eine Verbesserung der Studienbedingungen von seitens der Studentinnen- und Studentenschaft gestaltet das [[Referat Qualitätsmanagement|Qualitätsmanagement]].
Alles Tun der Studentinnen- und Studentenschaft und der [[HTW Dresden|Hochschule]] sollte bekannt gemacht werden. Das beginnt innerhalb der Mitglieder und endet mit der gesamten Außenwelt durch entsprechende [[Referat Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]].
Das Agieren und Studieren in einer globalisierten Welt müssen die Studentinnen und Studenten, etwa gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 6 SächsHSG, mitgestalten. Dazu ist es wichtig, dass [[Referat Internationales|Internationales]] zu den Erfahrungen zählen kann und das in der Studentinnen- und Studentenschaft gelebt wird.
Die Gesellschaft basiert entscheidend auf [[Referat Kultur|Kultur]] und daher braucht es, auch gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG, Studentinnen und Studenten, die diese Belange wahrnehmen.
Nicht nur das geistige, sondern auch das körperliche Wohl der Studentinnen- und Studentenschaft verbessert die Studienleistungen. Dabei spielt der [[Referat Sport|Sport]], auch gemäß  [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG, eine große Rolle.


==== [[#Referate | Referate]] im Wiki ====
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* Artikel [[Referat]]e
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