Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied | beratende Mitglied des]] [[StuRa]] sind [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied | Mitglieder des]] [[StuRa]], die die [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/gewähltes Mitglied | gewählten Mitglieder des]] [[StuRa]] ergänzen. Mit Ausnahme des [[Stimmrecht]]es, haben sie gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1543514818753&jtyp=akt&jlink=p53 § 53] Abs. 4 Satz 2 [[SächsHSG]] alle [[Rechte]].
== Wahl ==
== Wahl ==
Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den [[StuRa]] gewählt.
Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den [[StuRa]] gewählt.


Die [[MitO]] soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied | beratende Mitglied des]] [[StuRa]], nötig ist.
Die [[MitO]] soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied | beratende Mitglied des]] [[StuRa]], nötig ist.
== Rechte ==
Mit Ausnahme des [[Stimmrecht]]es, haben sie gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1543514818753&jtyp=akt&jlink=p53 § 53] Abs. 4 Satz 2 [[SächsHSG]] alle [[Rechte]] wie [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/gewähltes Mitglied | gewählte Mitglieder des]] [[StuRa]].


= Stellenbeschreibung =
= Stellenbeschreibung =

Aktuelle Version vom 9. Juni 2012, 03:22 Uhr

Wahl[Bearbeiten]

Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den StuRa gewählt.

Die MitO soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als beratende Mitglied des StuRa, nötig ist.

Rechte[Bearbeiten]

Mit Ausnahme des Stimmrechtes, haben sie gemäß § 53 Abs. 4 Satz 2 SächsHSG alle Rechte wie gewählte Mitglieder des StuRa.

Stellenbeschreibung[Bearbeiten]

Tätigkeitsbezeichnung[Bearbeiten]

  • beratendes Mitglied

Abteilung / Bereich[Bearbeiten]

  • Studentinnen- und Studentenrat

Hauptzweck der Tätigkeit[Bearbeiten]

  • untstüzen der gewählten Mitglieder

Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten[Bearbeiten]

  • Vor- und Nachbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des StuRa (ca. 30 je Wahlperiode)
  • Auseinandersetzung mit den Sitzungsthemen

Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung[Bearbeiten]

  • keine

Verantwortlich gegenüber[Bearbeiten]

  • Studentinnen- und Studentenschaft

Arbeitsumfang je Wahlperiode[Bearbeiten]