Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben den [[Gewählte Mitglieder]] gibt es Mitglieder mit "minderen" Rechten  
Neben den [[http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php/Gew%C3%A4hltes_Mitglied_des_StuRa Gewählte Mitglieder]] gibt es Mitglieder mit "minderen" Rechten  


Beratende Mitglieder werden durch [[Gewählte Mitglieder]] gewählt und einberufen
Beratende Mitglieder werden durch [[http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php/Gew%C3%A4hltes_Mitglied_des_StuRa Gewählte Mitglieder]] gewählt und einberufen


Ein beratendes Mitglied ist ein konstitutiver Bestandteil des Sturas
Ein beratendes Mitglied ist ein konstitutiver Bestandteil des Sturas
[[http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Beratende_Mitglieder&action=submit- Beratende Mitglieder]]
[[http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Beratende_Mitglieder&action=submit- Beratende Mitglieder]]
==Tätigkeitsbezeichnung==
*beratendes Mitglied
==Abteilung / Bereich==
*Studentinnen- und Studentenrat
==Hauptzweck der Tätigkeit==
*untstüzen der gewählten Mitglieder
==Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten==
*Vor- und Nachbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des StuRa (ca. 30 je Wahlperiode)
*Auseinandersetzung mit den Sitzungsthemen
==Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung==
*keine
==Verantwortlich gegenüber==
*Studentinnen- und Studentenschaft
==Arbeitsumfang je Wahlperiode==
*

Version vom 4. Januar 2011, 01:23 Uhr

Neben den [Gewählte Mitglieder] gibt es Mitglieder mit "minderen" Rechten

Beratende Mitglieder werden durch [Gewählte Mitglieder] gewählt und einberufen

Ein beratendes Mitglied ist ein konstitutiver Bestandteil des Sturas [Beratende Mitglieder]


Tätigkeitsbezeichnung

  • beratendes Mitglied

Abteilung / Bereich

  • Studentinnen- und Studentenrat

Hauptzweck der Tätigkeit

  • untstüzen der gewählten Mitglieder

Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten

  • Vor- und Nachbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des StuRa (ca. 30 je Wahlperiode)
  • Auseinandersetzung mit den Sitzungsthemen

Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung

  • keine

Verantwortlich gegenüber

  • Studentinnen- und Studentenschaft

Arbeitsumfang je Wahlperiode