Bearbeiten von „Studentinnen- und Studentenrat/Protokoll“
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Entsprechend der Bekanntgabe des Entwurfes zum Protokoll sollte dieses unverzüglich zur kommenden Sitzung behandelt und möglichst verabschiedet werden. | Entsprechend der Bekanntgabe des Entwurfes zum Protokoll sollte dieses unverzüglich zur kommenden Sitzung behandelt und möglichst verabschiedet werden. | ||
Nach der Verabschiedung ist das Protokoll durch die [[Sitzungsleitung]] (von der Sitzung für das das Protokoll erstellt wurde) zu unterzeichnen und im Anschluss in dem [[Ordner#Sitzungen | Ordner ''Sitzungen'']] dauerhaft abzuheften. | |||
Nach der | |||
Des Weiteren ist das verabschiedete Protokoll entsprechend [[Bekanntgabe | bekanntzugeben]]. Einerseits sollte die [[Website]] dazu genutzt werden. Andererseits kann (sollte) es auch [[Aushang | ausgehängt]] werden. | Des Weiteren ist das verabschiedete Protokoll entsprechend [[Bekanntgabe | bekanntzugeben]]. Einerseits sollte die [[Website]] dazu genutzt werden. Andererseits kann (sollte) es auch [[Aushang | ausgehängt]] werden. | ||