Bearbeiten von „Studentinnenschaft“
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Die [[ | Die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ist die Gesamtheit von uns allen [[Studentinnen und Studenten]] an unserer [[HTW Dresden]]. Sie ist eine von einer Vielzahl von [[Studentinnen- und Studentenschaft]]en. Ihr Bestehen ist [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/StudentInnenschaft sachsenweit] durch das [[SächsHSG]] festgelegt. | ||
== Grundlage == | == Grundlage == | ||
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=== [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit Rechtsfähigkeit] === | === [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit Rechtsfähigkeit] === | ||
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2673713120112&jlink=p24 § 24] Absatz 1 Satz 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft | SächsHSG]] sind wir als [[ | Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2673713120112&jlink=p24 § 24] Absatz 1 Satz 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft | SächsHSG]] sind wir als [[Studentinnen- und Studentenschaft]] eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit rechtsfähige] Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] unserer [[HTW Dresden]]. | ||
=== Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] === | === Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] === | ||
=== Besonderheit der [[ | === Besonderheit der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] === | ||
Die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] ist, bedingt durch ihre Größe und Wichtigkeit, die einzige aller [[Mitgliedergruppen]], die sich separat [[Selbstverwaltung | selbst verwalten]] darf. | Die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] ist, bedingt durch ihre Größe und Wichtigkeit, die einzige aller [[Mitgliedergruppen]], die sich separat [[Selbstverwaltung | selbst verwalten]] darf. | ||
==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfasstheit] der [[ | ==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfasstheit] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ==== | ||
Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfassheit der Studierendenschaften (oder auch Verfasste Studierendenschaft)], kurz [[VS]], ist Sicherung der Existenz der Gesamtheit als [[ | Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfassheit der Studierendenschaften (oder auch Verfasste Studierendenschaft)], kurz [[VS]], ist Sicherung der Existenz der Gesamtheit als [[Studentinnen- und Studentenschaft]] durch [[Gesetz]]. Der "Selbsterhalt" ist folglich ein [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft#politisch | politischer Belang der Studentinnen- und Studentenschaft]]. | ||
Es handelt sich bei er [[ | Es handelt sich bei er [[Studentinnen- und Studentenschaft]] um einen ''Träger der Selbstverwaltung'' gemäß Artikel 82 Abs. 3 Verfassung des Freistaates Sachsen. | ||
; [[freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.#Thema Verfasste Studierendenschaft | Thema ''Verfasste Studierendenschaft'' beim fzs]] | ; [[freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.#Thema Verfasste Studierendenschaft | Thema ''Verfasste Studierendenschaft'' beim fzs]] | ||
=== [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht Rechtsaufsicht] === | === [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht Rechtsaufsicht] === | ||
Die Rechtsaufsicht über die [[ | Die Rechtsaufsicht über die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ist gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 2 Nr. 3 [[SächsHSG]] der [[Hochschule]] als Aufgabe zugewiesen. Die [[Hochschule]] wiederum unterliegt gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 1 Satz 2 [[SächsHSG]] der Rechtsaufsicht des [[SMWK]]. | ||
=== [[hrg:41 | § 41]] [[HRG]] === | === [[hrg:41 | § 41]] [[HRG]] === | ||
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::: 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. | ::: 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. | ||
; | ; Begründung zum SächsHSG | ||
: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 2 | : Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 2 | ||
:: Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden. | :: Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden. | ||
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:[[Referat Hochschulpolitik]] | :[[Referat Hochschulpolitik]] | ||
und internationalen Studentenbeziehungen | und internationalen Studentenbeziehungen | ||
:[[Referat Internationales | :[[Referat Internationales]] | ||
und die Förderung der studentischen Mobilität, | und die Förderung der studentischen Mobilität, | ||
:[[Referat Verwaltung]] | :[[Referat Verwaltung]] | ||
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=== Erfüllung der Aufgaben === | === Erfüllung der Aufgaben === | ||
[https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Erf%C3%BCllung_%28Recht%29 Erfüllung] ist ein rechtlicher Begriff. Daraus begründet sich auch der Anspruch zum Erheben von [[Semesterbeitrag]]. | [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Erf%C3%BCllung_%28Recht%29 Erfüllung] ist ein rechtlicher Begriff. Daraus begründet sich auch der Anspruch zum Erheben von [[Semesterbeitrag]]. | ||
Die [[ | Die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den [[StuRa]], als [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft | ihr Organ]], erfüllt werden. | ||
Bei der Existenz von [[Fachschaften]], als Teile der [[ | Bei der Existenz von [[Fachschaften]], als Teile der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], gilt das auch für alle einzelnen [[FSR]]. Dabei muss jeder [[FSR]] alle Aufgaben dezentral erfüllen. | ||
Die Erfüllung der Aufgaben kann auch an andere weitergegeben werden. Das Organ muss "nur" für die tatsächliche Erfüllung sorgen. | Die Erfüllung der Aufgaben kann auch an andere weitergegeben werden. Das Organ muss "nur" für die tatsächliche Erfüllung sorgen. | ||
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==== Unterstützung durch die Hochschule ==== | ==== Unterstützung durch die Hochschule ==== | ||
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4267514182822&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] ist mindestens die [[Hochschule]] zur Unterstützung des [[StuRa]], als dem zentralen [[Organ]] der [[ | Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4267514182822&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] ist mindestens die [[Hochschule]] zur Unterstützung des [[StuRa]], als dem zentralen [[Organ]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], verpflichtet. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Studierendenschaft Wikipedia: Studierendenschaft] | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Studierendenschaft Wikipedia: Studierendenschaft] | ||
* [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft]] | * [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft]] |