Bearbeiten von „Studentinnenschaft“
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::: 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. | ::: 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. | ||
; | ; Begründung zum SächsHSG | ||
: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 2 | : Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 2 | ||
:: Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden. | :: Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden. |