Bearbeiten von „Studentinnenschaft

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Die [[{{PAGENAME}}]] ist die Gesamtheit von uns allen [[Studentinnen und Studenten]] an unserer [[HTW Dresden]]. Sie ist eine von einer Vielzahl von [[{{PAGENAME}}]]en. Ihr Bestehen ist [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/StudentInnenschaft sachsenweit] durch das [[SächsHSG]] festgelegt.  
Die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ist die Gesamtheit von uns allen [[Studentinnen und Studenten]] an unserer [[HTW Dresden]]. Sie ist eine von einer Vielzahl von [[Studentinnen- und Studentenschaft]]en. Ihr Bestehen ist [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/StudentInnenschaft sachsenweit] durch das [[SächsHSG]] festgelegt.  


== Grundlage ==
== Grundlage ==
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=== [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit Rechtsfähigkeit] ===
=== [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit Rechtsfähigkeit] ===
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2673713120112&jlink=p24 § 24] Absatz 1 Satz 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft | SächsHSG]] sind wir als [[{{PAGENAME}}]] eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit rechtsfähige] Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] unserer [[HTW Dresden]].
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2673713120112&jlink=p24 § 24] Absatz 1 Satz 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft | SächsHSG]] sind wir als [[Studentinnen- und Studentenschaft]] eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit rechtsfähige] Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] unserer [[HTW Dresden]].


=== Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] ===
=== Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] ===


=== Besonderheit der [[{{PAGENAME}}]] ===
=== Besonderheit der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ===
Die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] ist, bedingt durch ihre Größe und Wichtigkeit, die einzige aller [[Mitgliedergruppen]], die sich separat [[Selbstverwaltung | selbst verwalten]] darf.
Die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] ist, bedingt durch ihre Größe und Wichtigkeit, die einzige aller [[Mitgliedergruppen]], die sich separat [[Selbstverwaltung | selbst verwalten]] darf.


==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfasstheit] der [[{{PAGENAME}}]] ====
==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfasstheit] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ====
Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfassheit der Studierendenschaften (oder auch Verfasste Studierendenschaft)], kurz [[VS]], ist Sicherung der Existenz der Gesamtheit als [[{{PAGENAME}}]] durch [[Gesetz]]. Der "Selbsterhalt" ist folglich ein [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft#politisch | politischer Belang der {{PAGENAME}}]].
Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfassheit der Studierendenschaften (oder auch Verfasste Studierendenschaft)], kurz [[VS]], ist Sicherung der Existenz der Gesamtheit als [[Studentinnen- und Studentenschaft]] durch [[Gesetz]]. Der "Selbsterhalt" ist folglich ein [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft#politisch | politischer Belang der Studentinnen- und Studentenschaft]].


Es handelt sich bei er [[{{PAGENAME}}]] um einen ''Träger der Selbstverwaltung'' gemäß Artikel 82 Abs. 3 Verfassung des Freistaates Sachsen, als (andere öffentliche-rechtlich Körperschaft). So kommt es dann auch, dass der [[Freistaat Sachsen]] dieser Gruppe ([[#Teilkörperschaft]] [[{{PAGENAME}}]]) die Erfüllung von gesetzlichen [[Aufgaben]] aufträgt.
Es handelt sich bei er [[Studentinnen- und Studentenschaft]] um einen ''Träger der Selbstverwaltung'' gemäß Artikel 82 Abs. 3 Verfassung des Freistaates Sachsen, als (andere öffentliche-rechtlich Körperschaft). So kommt es dann auch, dass der [[Freistaat Sachsen]] dieser Gruppe ([[#Teilkörperschaft]] [[Studentinnen- und Studentenschaft]]) die Erfüllung von gesetzlichen [[Aufgaben]] aufträgt.


; [[freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.#Thema Verfasste Studierendenschaft | Thema ''Verfasste Studierendenschaft'' beim fzs]]
; [[freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.#Thema Verfasste Studierendenschaft | Thema ''Verfasste Studierendenschaft'' beim fzs]]


=== [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht Rechtsaufsicht] ===
=== [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht Rechtsaufsicht] ===
Die Rechtsaufsicht über die [[{{PAGENAME}}]] ist gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 2 Nr. 3 [[SächsHSG]] der [[Hochschule]] als Aufgabe zugewiesen. Die [[Hochschule]] wiederum unterliegt gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 1 Satz 2 [[SächsHSG]] der Rechtsaufsicht des [[SMWK]].
Die Rechtsaufsicht über die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ist gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 2 Nr. 3 [[SächsHSG]] der [[Hochschule]] als Aufgabe zugewiesen. Die [[Hochschule]] wiederum unterliegt gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 1 Satz 2 [[SächsHSG]] der Rechtsaufsicht des [[SMWK]].


=== [[hrg:41 | § 41]] [[HRG]] ===
=== [[hrg:41 | § 41]] [[HRG]] ===
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=== Erfüllung der Aufgaben ===
=== Erfüllung der Aufgaben ===
[https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Erf%C3%BCllung_%28Recht%29 Erfüllung] ist ein rechtlicher Begriff. Daraus begründet sich auch der Anspruch zum Erheben von [[Semesterbeitrag]].
[https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Erf%C3%BCllung_%28Recht%29 Erfüllung] ist ein rechtlicher Begriff. Daraus begründet sich auch der Anspruch zum Erheben von [[Semesterbeitrag]].


Die [[{{PAGENAME}}]] hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den [[StuRa]], als [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft | ihr Organ]], erfüllt werden.
Die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den [[StuRa]], als [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft | ihr Organ]], erfüllt werden.


Bei der Existenz von [[Fachschaften]], als Teile der [[{{PAGENAME}}]], gilt das auch für alle einzelnen [[FSR]]. Dabei muss jeder [[FSR]] alle Aufgaben dezentral erfüllen.  
Bei der Existenz von [[Fachschaften]], als Teile der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], gilt das auch für alle einzelnen [[FSR]]. Dabei muss jeder [[FSR]] alle Aufgaben dezentral erfüllen.  


Die Erfüllung der Aufgaben kann auch an andere weitergegeben werden. Das Organ muss "nur" für die tatsächliche Erfüllung sorgen.
Die Erfüllung der Aufgaben kann auch an andere weitergegeben werden. Das Organ muss "nur" für die tatsächliche Erfüllung sorgen.
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==== Unterstützung durch die Hochschule ====
==== Unterstützung durch die Hochschule ====
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4267514182822&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] ist mindestens die [[Hochschule]] zur Unterstützung des [[StuRa]], als dem zentralen [[Organ]] der [[{{PAGENAME}}]], verpflichtet.
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4267514182822&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] ist mindestens die [[Hochschule]] zur Unterstützung des [[StuRa]], als dem zentralen [[Organ]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], verpflichtet.


== freiwillige Mitgliedschaft ==
== freiwillige Mitgliedschaft ==
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Studierendenschaft Wikipedia: Studierendenschaft]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Studierendenschaft Wikipedia: Studierendenschaft]
* [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft]]
* [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft]]

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