Bearbeiten von „Studentinnenschaft

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Die [[{{PAGENAME}}]] ist die Gesamtheit von uns allen [[Studentinnen und Studenten]] an unserer [[HTW Dresden]]. Sie ist eine von einer Vielzahl von [[{{PAGENAME}}]]en. Ihr Bestehen ist [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/StudentInnenschaft sachsenweit] durch das [[SächsHSG]] festgelegt.  
Die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ist die Gesamtheit von uns allen [[Studentinnen und Studenten]] an unserer [[HTW Dresden]].


== Grundlage ==
== Grundlage ==
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=== [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit Rechtsfähigkeit] ===
=== [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit Rechtsfähigkeit] ===
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2673713120112&jlink=p24 § 24] Absatz 1 Satz 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft | SächsHSG]] sind wir als [[{{PAGENAME}}]] eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit rechtsfähige] Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] unserer [[HTW Dresden]].
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2673713120112&jlink=p24 § 24] Absatz 1 Satz 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft | SächsHSG]] sind wir als [[Studentinnen- und Studentenschaft]] eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit rechtsfähige] Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] unserer [[HTW Dresden]].


=== Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] ===
=== Teil[http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts körperschaft] ===


=== Besonderheit der [[{{PAGENAME}}]] ===
=== Besonderheit der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ===
Die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] ist, bedingt durch ihre Größe und Wichtigkeit, die einzige aller [[Mitgliedergruppen]], die sich separat [[Selbstverwaltung | selbst verwalten]] darf.
Die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] ist, bedingt durch ihre Größe und Wichtigkeit, die einzige aller [[Mitgliedergruppen]], die sich separat [[Selbstverwaltung | selbst verwalten]] darf.
==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfasstheit] der [[{{PAGENAME}}]] ====
Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Verfasste_Studierendenschaft Verfassheit der Studierendenschaften (oder auch Verfasste Studierendenschaft)], kurz [[VS]], ist Sicherung der Existenz der Gesamtheit als [[{{PAGENAME}}]] durch [[Gesetz]]. Der "Selbsterhalt" ist folglich ein [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft#politisch | politischer Belang der {{PAGENAME}}]].
Es handelt sich bei er [[{{PAGENAME}}]] um einen ''Träger der Selbstverwaltung'' gemäß Artikel 82 Abs. 3 Verfassung des Freistaates Sachsen, als (andere öffentliche-rechtlich Körperschaft). So kommt es dann auch, dass der [[Freistaat Sachsen]] dieser Gruppe ([[#Teilkörperschaft]] [[{{PAGENAME}}]]) die Erfüllung von gesetzlichen [[Aufgaben]] aufträgt.
; [[freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.#Thema Verfasste Studierendenschaft | Thema ''Verfasste Studierendenschaft'' beim fzs]]
=== [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht Rechtsaufsicht] ===
Die Rechtsaufsicht über die [[{{PAGENAME}}]] ist gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 2 Nr. 3 [[SächsHSG]] der [[Hochschule]] als Aufgabe zugewiesen. Die [[Hochschule]] wiederum unterliegt gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p6 § 6] Abs. 1 Satz 2 [[SächsHSG]] der Rechtsaufsicht des [[SMWK]].
=== [[hrg:41 | § 41]] [[HRG]] ===
== Aufgaben ==
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] SächsHSG
::''(3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die''
::: 1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
::: 2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
::: 3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
::: 4. Unterstützung der Studenten im Studium,
::: 5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
::: 6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
::: 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
; [http://www.stura.htw-dresden.de/weitere/kss/leaks/saechshsfg/saechshsg/saechshsg_gesetz-mit-beguendung_2009-04-01.pdf Begründung zum SächsHSG]
: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 2
:: Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden.
: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 5
:: Die Studentenschaft kann in ihrem Wirkungskreis auch auf die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie auf die Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstsein hinwirken.
==== Zuweisung der Aufgaben im [[StuRa]] ====
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] SächsHSG
1. Wahrnehmung der hochschulinternen,
:[[Referat Verwaltung]]
hochschulpolitischen,
:[[Referat Hochschulpolitik]]
sozialen
:[[Referat Soziales]]
und kulturellen Belange der Studenten,
:[[Referat Kultur]]
2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
:[[Referat Qualitätsmanagement]]
3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
:[[Referat Soziales]]
4. Unterstützung der Studenten im Studium,
:[[Referat Studium]]
5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
:[[Referat Sport]]
6. Pflege der regionalen, überregionalen
:[[Referat Hochschulpolitik]]
und internationalen Studentenbeziehungen
:[[Referat Internationales]] mit [[Faranto_e._V.:Faranto_e._V.| Faranto e.V.]]
und die Förderung der studentischen Mobilität,
:[[Referat Verwaltung]]
7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
:[[Referat Hochschulpolitik]] 
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p25 § 25] SächsHSG
:[[Referat Öffentlichkeitsarbeit]]
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p26 § 26] SächsHSG
:[[Referat Verwaltung]]
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p27 § 27] SächsHSG
:[[Referat Verwaltung]]
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p28 § 28] SächsHSG
:[[Referat Hochschulpolitik]]
:[[Referat Verwaltung]]
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p29 § 29] SächsHSG
:[[Referat Finanzen]]
==== [[Verteilung der Aufgaben]] im [[StuRa]] ====
=== Erfüllung der Aufgaben ===
[https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Erf%C3%BCllung_%28Recht%29 Erfüllung] ist ein rechtlicher Begriff. Daraus begründet sich auch der Anspruch zum Erheben von [[Semesterbeitrag]].
Die [[{{PAGENAME}}]] hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den [[StuRa]], als [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft | ihr Organ]], erfüllt werden.
Bei der Existenz von [[Fachschaften]], als Teile der [[{{PAGENAME}}]], gilt das auch für alle einzelnen [[FSR]]. Dabei muss jeder [[FSR]] alle Aufgaben dezentral erfüllen.
Die Erfüllung der Aufgaben kann auch an andere weitergegeben werden. Das Organ muss "nur" für die tatsächliche Erfüllung sorgen.
=== Unterstützung ===
==== Unterstützung durch die Hochschule ====
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4267514182822&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] ist mindestens die [[Hochschule]] zur Unterstützung des [[StuRa]], als dem zentralen [[Organ]] der [[{{PAGENAME}}]], verpflichtet.
== freiwillige Mitgliedschaft ==
Gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562#p24 § 24] Absatz 1 Satz 3 [[SächsHSFG]] ist ein Austritt aus der (und gemäß Satz 4 ein Wiedereintritt in die) [[Körperschaft öffentlichen Rechts]] möglich.
=== Daten zum Austritten aus der [[{{PAGENAME}}]] ===
[https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7001&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1 Beantwortung einer kleiner Anfrage mit den Zahlen der Austritte aus den {{PAGENAME}}en an alle Hochschulen in Sachsen bis 2021 (''Austritte aus der verfassten Studentenschaft'')]
== Siehe auch ==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Studierendenschaft Wikipedia: Studierendenschaft]
* [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft]]
[[Kategorie:Studentinnen- und Studentenschaft]]
[[Kategorie:Basiswissen]]

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