Studentische Hilfskraft: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. September 2013, 13:08 Uhr

Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß § 57 Abs. 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit.

Rechte

  • Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
  • Krankheit (keine Nacharbeit)
  • Mutterschutz

Vergütung

Zeitraum Vergütung in €/h
bis 2009-03 5,11
bis 2009-12 7,57
bis 2010-03 8,18
bis 2011-09 8,28
bis 2012-09 8,40
ab 2012-10 8,56
ab 201?-?? 8,79
ab 2014-0? 9,05
Siehe auch
Tarifgemeinschaft deutscher Länder#Stundenvergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte

Erhöhung der Stundensätze

Seit Beginn 2010 gibt es einheitliche Vergütung der SHKs, unabhängig von der Hochschulart (FH oder Uni). Daraufhin wirkte intensiv die KSS mit Unterstützung von Herrn Professor Hartmut Völcker (damals Studiendekan Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaft). Mit ihrem Verständnis für das Anliegen fand die Umsetzung der Forderung unter der damaligen SMin des SMWK (und Kollegin der GEW) Eva-Maria Stange statt.

Anpassung der Stundensätze an unserer HTW Dresden

Anpassung mit Wirkung ab 2011-10-01

Studensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Anpassung mit Wirkung ab 2012-10-01

Studensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Probleme

  • Mittelentfremdung
  • mangelnde Ausschreibung
  • Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
  • stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Siehe auch

Weblinks