Studentische Hilfskraft: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Studentische Hilfskraft]] sind [[StudentInnen]], die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#.C2.A7_57_Allgemeine_Bestimmungen | §57 Absatz 3 SächsHSG]]). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit.
[[Studentische Hilfskraft]] sind [[StudentInnen]], die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#.C2.A7_57_Allgemeine_Bestimmungen | § 57]] Abs. 3 [[SächsHSG]]). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit.


== Rechte ==
== Rechte ==
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=== Vergütung ===
=== Vergütung ===
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! Zeitraum
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! Vergütung in €/h
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| bis 2009-03
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| bis 2011-09
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| bis 2012-09
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| ab 2012-10
| 8,56  
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| ab 2014-04
| ab 2014-04<sup>[http://www.htw-dresden.de/index/intern/news/article/neue-stundensaetze-fuer-hilfskraefte-ab-dem-01042014.html]</sup>
| 9,05
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; Siehe auch: [[Tarifgemeinschaft deutscher Länder#Stundenvergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte]]


=== Erhöhung der Stundensätze ===
=== Erhöhung der Stundensätze ===
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==== Anpassung mit Wirkung ab 2011-10-01 ====
==== Anpassung mit Wirkung ab 2011-10-01 ====
[https://www.htw-dresden.de/index/intern/news/article/studensatzaenderungen-fuer-wissenschaftliche-und-studentische-hilfskraefte.html Studensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte]
[https://www.htw-dresden.de/index/intern/news/article/studensatzaenderungen-fuer-wissenschaftliche-und-studentische-hilfskraefte.html Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte]


==== Anpassung mit Wirkung ab 2012-10-01 ====
==== Anpassung mit Wirkung ab 2012-10-01 ====
[https://www.htw-dresden.de/index/intern/news/article/studensatzaenderungen-fuer-wissenschaftliche-und-studentische-hilfskraefte.html Studensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte]
[https://www.htw-dresden.de/index/intern/news/article/studensatzaenderungen-fuer-wissenschaftliche-und-studentische-hilfskraefte.html Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte]
 
==== Anpassung mit Wirkung ab 2019-10-01 ====
[https://www.htw-dresden.de/intern/news/article/shkwhk.html Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte]


== Probleme ==
== Probleme ==
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* Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
* Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
* stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer
* stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer
== Vertretung ==
=== Vertretung über die [[Personalvertretung]] ===
Näheres kann dem [[SächsPersVG]] entnommen werden und sollte hier dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere seit 2015-12-17.
=== Vertretung über den [[StuRa]] ===
Für alle Belange der Vertretung, die die [[Personalvertretung]] nicht abdeckt, ist der [[StuRa]] zuständig.
: Siehe dazu [[Aufgaben]]!
:: Durch die Begründung zum [[SächsHSG]] ergibt sich diese Festlegung.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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* [[Bereich studentische Hilfskräfte]]
* [[Bereich studentische Hilfskräfte]]
* [[Vertretung studentische Hilfskräfte]]
* [[Vertretung studentische Hilfskräfte]]
* [[htw-dresden.de:de/index/studium/studierende/studentische-hilfskraefte.html]]
* [[htw-dresden.de:de/index/intern/qualitaetsmanagement/prozesslandschaft/unterstuetzungsprozesse/p-u12-hilfskraefte-einstellen-shk-whk.html]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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* [http://www.abgabenrechner.de/ Abgabenrechner Bundesministerium für Finanzen]
* [http://www.abgabenrechner.de/ Abgabenrechner Bundesministerium für Finanzen]


[[Kategorie:Hilfskräfte]]
[[Kategorie:studentische Hilfskräfte]]
[[Kategorie:Soziales]]
[[Kategorie:Soziales]]

Version vom 29. Juli 2020, 18:45 Uhr

Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß § 57 Abs. 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit.

Rechte

  • Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
  • Krankheit (keine Nacharbeit)
  • Mutterschutz

Vergütung

Zeitraum Vergütung in €/h
gültig (gemäß SMF) angewendet an unser HTW Dresden
4,88
bis 2009-03 5,11
bis 2009-12 7,57
bis 2010-03 8,18
bis 2011-09 8,28
bis 2012-09 8,40
ab 2012-10 8,56
ab 2014-01 8,79
ab 2014-04 ab 2014-04[1] 9,05
ab 2015-10 9,20
ab ??? 9,45
ab 2019-10 10,10
Siehe auch
Tarifgemeinschaft deutscher Länder#Stundenvergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte

Erhöhung der Stundensätze

Seit Beginn 2010 gibt es einheitliche Vergütung der SHKs, unabhängig von der Hochschulart (FH oder Uni). Daraufhin wirkte intensiv die KSS mit Unterstützung von Herrn Professor Hartmut Völcker (damals Studiendekan Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaft). Mit ihrem Verständnis für das Anliegen fand die Umsetzung der Forderung unter der damaligen SMin des SMWK (und Kollegin der GEW) Eva-Maria Stange statt.

Anpassung der Stundensätze an unserer HTW Dresden

Anpassung mit Wirkung ab 2011-10-01

Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Anpassung mit Wirkung ab 2012-10-01

Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Anpassung mit Wirkung ab 2019-10-01

Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Probleme

  • Mittelentfremdung
  • mangelnde Ausschreibung
  • Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
  • stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vertretung

Vertretung über die Personalvertretung

Näheres kann dem SächsPersVG entnommen werden und sollte hier dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere seit 2015-12-17.

Vertretung über den StuRa

Für alle Belange der Vertretung, die die Personalvertretung nicht abdeckt, ist der StuRa zuständig.

Siehe dazu Aufgaben!
Durch die Begründung zum SächsHSG ergibt sich diese Festlegung.

Siehe auch

Weblinks