Studentische Hilfskraft: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Studentische Hilfskräfte und ihre Rechte verlinkt)
K (sächsHSG)
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Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden. Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit. Der Stundenlohn beträgt im Moment 8,28€ pro Stunde.
Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#.C2.A7_57_Allgemeine_Bestimmungen | §57 Absatz 3 SächsHSG]]). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit. Der Stundenlohn beträgt im Moment 8,28€ pro Stunde.





Version vom 25. Juni 2010, 13:30 Uhr

Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß §57 Absatz 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit. Der Stundenlohn beträgt im Moment 8,28€ pro Stunde.


Rechte

  • Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
  • Krankheit (keine Nacharbeit)
  • Mutterschutz

Probleme

  • Mittelentfremdung
  • mangelnde Ausschreibung
  • Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
  • stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer


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