Studentische Hilfskraft

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Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß §57 Absatz 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit.

Rechte

  • Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
  • Krankheit (keine Nacharbeit)
  • Mutterschutz

Vergütung

Zeitraum Vergütung in €/h
bis 2009-03 5,11
bis 2009-12 7,57
bis 2010-03 8,18
bis 2011-09 8,28
bis 2012-09 8,40
ab 2012-10 8,56

Seit Beginn 2010 gibt es einheitliche Vergütung der SHKs, unabhängig von der Hochschulart (FH oder Uni). Daraufhin wirkte intensiv die KSS mit Unterstützung von Herrn Professor Hartmut Völcker (damals Studiendekan Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaft). Mit ihrem Verständnis für das Anliegen fand die Umsetzung der Forderung unter der damaligen SMin des SMWK (und Kollegin der GEW) Eva-Maria Stange statt.

Probleme

  • Mittelentfremdung
  • mangelnde Ausschreibung
  • Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
  • stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Siehe auch

Weblinks