Bearbeiten von „Studentisches Jahresticket

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
Das [[Semesterticket]] ist der Fahrausweis für die [[Studentinnen und Studenten]] unserer [[HTW Dresden]]. Das [[Semesterticket]] ist eine freiwillig vereinbarte Leistung von und für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]]. Daher ist auch der [[StuRa]] Vertragspartner und beschließt, als das [[zentrale Ebene | zentrales]] [[Organ]], ob das [[Semesterticket]] weitergeführt wird. Der Preis für das [[Semesterticket]] wird als [[Semesterbeitrag]] eingezogen.
= SeTicket für Sachsen =
* SPNV + VVO = 33,90 € + 105,60 € = '''139,50 € '''


== [[Fahrausweis]] ==
= SeTicket im VVO =
Als [[Fahrausweis]] dient der [[Studentinnen- und Studentenausweis]].
* 2-Jahresvertrag WS 2009/10 - SS 2012
 
* Beitrag: 105,60 Euro
=== Geldforderungen aufgrund von Nichtvorzeigen(können) ===
== Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation ==
* sind laut Kammergericht Berlin nicht zulässig
* [http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2010.htm Entscheidung des Kammergerichts]
** Leitsatz: Der Inhaber einer Monatskarte für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, der die Karte entgegen den Beförderungsbedingungen nicht bei sich führt, erfüllt jedenfalls dann nicht den Tat-bestand des § 265a StGB, wenn es sich um eine personengebundene, nicht übertragbare Karte handelt.
* [http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/01/die-verlorene-monatskarte-oder-fahren-ohne-mitfuehren-der-monatskarte/ Jurion Strafrecht blog]
* [http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/01/22/zum-schwarzfahrer-gestempelt/ lawblog: Zum Schwarzfahrer gestempelt]
 
== Tickets ==
 
=== Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe ===
; Vertragspartner: [[DVB]].
 
Wenn es ein [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] gibt, braucht es eigentlich nicht wirklich ein eigenes ''Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe''. Details, etwa besondere Nutzung wie Fahrradmitnahme oder Bergbahnen, sollten dann aber im Rahmen der Verhandlungen zum [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] einbezogen werden.
 
=== Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe ===
; Verhandlungspartner: [[VVO]] (inklusive [[DVB]])
 
==== Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2009 ====
; Abschluss: 2009-XX-XX
; Unterzeichnung: 2009-XX-XX [[Benutzer:Denny|Denny]]<!-- Da bin ich mir nicht sicher. -- [[Benutzer:PaulRiegel]] --> (als [[Sprecher]])
 
* Zeitraum: [[WiSe]] 2009/2010 - [[SoSe]] 2012 (Laufzeit 2 Jahre)
* Preis: 105,60 Euro
 
* Verhandlungen aus unserem [[StuRa]] führten:
** [[Benutzer:Denny|Denny]]
** [[Benutzer:MartinKamke|MartinKamke]]
 
==== Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2011 ====
 
==== Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation ====
* Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
* Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
:'''Problem''':Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
:'''Problem''':Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
Zeile 41: Zeile 12:
:*Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter
:*Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter


=== Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen ===
= Verwaltung =
; zuständige Stelle: [[DB Regio]] in Sachsen
 
==== Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen ====
 
==== Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 ====
; Abschluss: 2010-XX-XX
; Unterzeichnung: 2009-XX-XX [[DRoy]] (als [[Sprecher]])
 
* Zeitraum: [[WiSe]] 2010/2011 - [[SoSe]] 2013 (Laufzeit 3 Jahre)
* Preis: 33,90 Euro
* Er beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht bis 2011-0X-XX
*: Dieses wurde auf Grund der Befragung zum sachsenweiten Semesterticket 2011 nicht genutzt.
 
* Verhandlungen aus unserem [[StuRa]] führten:
** [[Benutzer:Denny|Denny]]
** [[Benutzer:MartinKamke|MartinKamke]]
 
===== Erläuterungen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 =====
§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen].
 
§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preisen für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.
 
===== geänderte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 =====
§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden
: Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.
 
§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011
: Begründung: [[StuRa TU Dresden]] muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.
===== entfernte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 =====
§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.
: Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.
 
Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.
: Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das [[SPNV]]-Semesterticket zu erwerben.
 
== Verwaltung ==
 
=== innerhalb vom StuRa ===
Wenn es um die Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung, Rückerstattung bzw. Nachkauf geht, sind [[Angestellte]] im [[Büro]] die Ansprechstelle.
 
=== Gegebenheiten beim [[StudSek]] ===


== Gegebenheiten beim [[StudSek]] ==
* Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
* Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
** Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal<!-- Direktstudium -->, [[IB]]<!-- im Studienablauf regulär vorgesehenes Semester im Ausland -->, [[Fernstudium]]) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
** Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal<!-- Direktstudium -->, [[IB]]<!-- im Studienablauf regulär vorgesehenes Semester im Ausland -->, [[Fernstudium]]) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
** Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.
** Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.


=== Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt) ===
== Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt)==


* Das [[StudSek | Studentensekretariat (StudSek)]] überweist entsprechend der vereinbarten Modalitäten  mit den Verkehrsunternehmen (VU) die eingenommenen [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Semesterticket | Beiträge der beiden Semesterticket]]s, für das [[VVO]]-Ticket an die [[DVB | DVB AG]] und für das [[SPNV]] Ticket in Sachsen an die [[DB Regio AG]].
* Das [[StudSek | Studentensekretariat (StudSek)]] überweist entsprechend der vereinbarten Modalitäten  mit den Verkehrsunternehmen (VU) die eingenommenen [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Semesterticket | Beiträge der beiden Semesterticket]]s, für das [[VVO]]-Ticket an die [[DVB | DVB AG]] und für das [[SPNV]] Ticket in Sachsen an die [[DB Regio AG]].
Zeile 99: Zeile 27:
*: ''Bei Beantragung und Genehmigung des [[Urlaubssemester]]s nach dem Ende des [[Rückmeldung#Zeitraum | Rückmeldezeitraum]]es'' bzw. nach bereits erfolgter [[Rückmeldung]] muss die Studentin oder der Student einen [[Antrag zum Semesterticket | Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket]] beim [[StuRa]] stellen.
*: ''Bei Beantragung und Genehmigung des [[Urlaubssemester]]s nach dem Ende des [[Rückmeldung#Zeitraum | Rückmeldezeitraum]]es'' bzw. nach bereits erfolgter [[Rückmeldung]] muss die Studentin oder der Student einen [[Antrag zum Semesterticket | Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket]] beim [[StuRa]] stellen.


=== Befreiung und Rückerstattung ===
== Befreiung und Rückerstattung ==


==== Antragsbearbeitung ====
=== Antragsbearbeitung ===


===== Nachweise nach Erstattungsgründen =====
==== Nachweise nach Erstattungsgründen ====
* Exmatrikulation
* Exmatrikulation
*:Exmatrikulationsbescheinigung
*:Exmatrikulationsbescheinigung
Zeile 112: Zeile 40:
*Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!
*Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!


==== Abrechnung mit der DVB AG ====
=== Abrechnung mit der DVB AG ===


Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende Termine zu beachten:
Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende
Termine zu beachten :


: [[SoSe]]:
SS:<br>
:: 01.05. 90% überweisen
01.05. 90% überweisen<br>
:: 01.06. Rest überweisen
01.06. Rest überweisen<br>
:: 01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung<br>
: [[WiSe]]:
 
:: 01.11. 90% überweisen
WS:<br>
:: 01.12. Rest überweisen
01.11. 90% überweisen<br>
:: 15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
01.12. Rest überweisen<br>
:: 01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung<br>
01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung<br>


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
|+ Kontoverbindung
! Kontoverbindung:
|-
|-
|Bankinstitut:    ||    Dresdner Bank
|Bankinstitut:    ||    Dresdner Bank
Zeile 136: Zeile 66:
|Konto-Nr.:      ||    046 013 00 00
|Konto-Nr.:      ||    046 013 00 00
|-
|-
|Stichwort:      ||    studentisches Jahresticket
|Stichwort:      ||    Semesterticket
|-
|}  
|}  


; Kontakt
Kontakt:
: Frau I. Leuschke
Frau I. Leuschke
: leuschkei@dvbag.de
leuschkei@dvbag.de
: 0351-8571107
0351-8571107


==== Sonderfälle ====
=== Sonderfälle ===


== Verhandlung ==
=== Anmerkungen zum Vertrag mit der DB Regio AG===


; Siehe auch:
==== Erläuterungen====
* [[Verhandlung mit dem VVO]]
§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung
* [[Verhandlung mit der DB Regio]]
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen].


=== Vertretung zur Verhandlung ===
§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte
Für die Verhandlung von den einzelnen [[#Tickets]] braucht es eine legitimierte Vertretung des [[StuRa]]. Dazu wird üblicher Weise vom [[StuRa]] eine Art Delegation gewählt. Kraft ihrer Wesens können das anderenfalls (notfalls) auch die [[Sprecherinnen und Sprecher]] verhandeln.  
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse geweonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preise für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.


Selbstverständlich sollte der ohnehin damit befassten [[Bereich Semesterticket]] das aktiv einbezogen werden. Das gilt nachgelagert auch für viele weitere Stelle, wie das [[Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation]], [[Referat Finanzen]] und das [[Referat Hochschulpolitik]]. Selbst für Belange der [[StuRä Dresdens]], die [[KSS]] und den [[fzs]] stellt die Verhandlung und das Ergebnis zum [[{{PAGENAME}}|Semesterticket]] eine wichtiges Thema dar.
==== geänderte Passagen====
§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden
: Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.
 
§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011
: Begründung: [[StuRa TU Dresden]] muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.
==== entfernte Passagen====
§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.
: Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.


Im Übrigen dient das [[{{PAGENAME}}|Semesterticket]] immer als guter "Aufhänger" für das hochschulpolitische Zusammenkommen der [[StuRä Dresdens]].
Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.
: Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das [[SPNV]]-Semesterticket zu erwerben.


== Entwicklung Semestertickets in Sachsen ==
= Entwicklung Semestertickets in Sachsen =  


=== Leipzig ===
== Leipzig ==
In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt.
In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt.


==== Uni Leipzig ====
=== Uni Leipzig ===
Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011).
Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011).
* 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional)
* 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional)
Zeile 171: Zeile 110:
* Beteiligung 29%
* Beteiligung 29%


==== HTWK Leipzig ====
=== HTWK Leipzig ===
* 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag [[MDV]]-Sozialticket für 101 Euro (2011)
* 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag [[MDV]]-Sozialticket für 101 Euro (2011)
* Mai 2011
* Mai 2011


=== Chemnitz ===
== Chemnitz ==
Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro.
Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro.


=== Freiberg ===
== Freiberg ==
Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen [[VMS]] und [[VVO]], gehört aber ausschließlich zum [[VMS]].
Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen [[VMS]] und [[VVO]], gehört aber ausschließlich zum [[VMS]].


2010 wurde vom [[StuRa TU BA Freiberg]] dem Semesterticketbeauftragten die Aufnahme von Gesprächen mit der [[DB]] untersagt. Ziel dieser Gespräche war es eine Preisbildung vorzunehmen um eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage zu haben.
2010 wurde vom [[StuRa TU BA Freiberg]] dem Semesterticketbeauftragten die Aufnahme von Gesprächen mit der [[DB]] untersagt. Ziel dieser Gespräche war es eine Preisbildung vorzunehmen um eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage zu haben.
== FAQ ==
=== Kann ich das Geld für das Ticket sparen? ===
Eher Nein! Es handelt sich um ein solidarisch finanziertes Ticket. Und wenn du kurz nachrechnest wieviel du im Vergleich zu einer Monatskarte sparst, willst du das auch nicht mehr.
Ausnahmen sind:
* Wenn du dich nachweislich nicht im Bereich des Landes Sachsen aufhälst um z.B. Zeit in einem Praktikumssemester oder für eine Abschlussarbeit andernorts zu verbringen.
* Sobald du keine Studentin mehr bist, kannst du unter Nachweis der Exmatrikulation anteilig den Restbetrag zurückfordern. Näheres hierzu beim Studentenwerk.
* Auf Antrag kann in Fällen besonderen sozialer Härte auf den Anteil für das Semesterticket verzichtet werden, siehe [[Semesterbeitrag]].
=== Kann ich als Gasthörerin/Absolventin ein solches Ticket haben? ===
Nein! Das studentische Jahresticket nimmt nur in Anspruch, wer auch an einer der (im Vertrag integrierten) Dresdner Hochschulen immatrikuliert ist. Somit sind Gasthörerin sowie Alumnis ausgeschlossen.
=== Darf ich nach meinem Abschluss weiterhin mit dem Ticket fahren? ===
Nein! Das studentische Jahresticket gilt ausschließlich für immatrikulierte Studentinnen. Wer vorgibt über die Exmatrikulation hinaus weiterhin Studentin zu sein, um sich Vorteile zu verschaffen oder andere (hier z.B. die Verkehrsbetriebe) zu schädigen, macht sich strafbar.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)