Bearbeiten von „Studentisches Jahresticket“
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* Nach erfolgter Überweisung teilt das [[StudSek]] dem [[StuRa]] die Höhe der an die VU überwiesenen Ticketbeiträge aufgeschlüsselt nach den VU mit. Des weiteren wird dem [[StuRa]] die Anzahl der zurückgemeldeten Studentinnen und Studenten sowie der Anteil der Studentinnen und Studenten im Urlaubssemester mitgeteilt. | * Nach erfolgter Überweisung teilt das [[StudSek]] dem [[StuRa]] die Höhe der an die VU überwiesenen Ticketbeiträge aufgeschlüsselt nach den VU mit. Des weiteren wird dem [[StuRa]] die Anzahl der zurückgemeldeten Studentinnen und Studenten sowie der Anteil der Studentinnen und Studenten im Urlaubssemester mitgeteilt. | ||
* '''Urlaubssemester''' | * '''Urlaubssemester''' | ||
*: ''Bei Beantragung und Genehmigung des | *: ''Bei Beantragung und Genehmigung des Urlaubssemesters vor Ende des Rückmeldezeitraumes'' wird auf die Zahlung der Beiträge für das Ticket verzichtet. Ein gesonderter Antrag der Studentin oder des Studenten auf Befreiung vom Semesterticket ist nicht erforderlich, da diese Studentinnen und Studenten gemäß der [[BO | Beitragsordnung der Studentenschaft]] befreit sind. Wünscht eine Studentin oder ein Student während des Urlaubssemesters trotzdem das Semesterticket so ist der Antrag auf Nachkauf beim [[StuRa]] möglichst vor der Rückmeldung zu stellen damit der Beitrag für das [[Semesterticket]] gleich mit der [[Rückmeldung]] eingezogen werden kann. | ||
*: ''Bei Beantragung und Genehmigung des | *: ''Bei Beantragung und Genehmigung des Urlaubssemesters nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes'' bzw. nach bereits erfolgter Rückmeldung muss die Studentin oder der Student einen Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket beim [[StuRa]] stellen. | ||
=== Befreiung und Rückerstattung === | === Befreiung und Rückerstattung === |