Studentisches Jahresticket

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
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SeTicket für Sachsen

  • SPNV + VVO = 33,90 € + 105,60 € = 139,50 €

SeTicket im VVO

  • 2-Jahresvertrag WS 2009/10 - SS 2012
  • Beitrag: 105,60 Euro

Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation

  • Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
Problem:Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
  • Verfahrenweise TU Dresden:
  • Normalerweise bekommen die berechtigten Studenten bei Vorlage ihres Personalausweises in einem Servicepunkt der DVB einen Vermerk, der zur Benutzung der Bergbahnen berechtigt. Da aber an der HTW eine Plastikkarte als Studentenausweis eingesetzt wird, ist das Aufbringen dieses handschriftlichen Vermerks nicht möglich.
  • Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter

Verwaltung

Gegebenheiten beim StudSek

  • Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
    • Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal, IB, Fernstudium) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
    • Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.

Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt)

Befreiung und Rückerstattung

Antragsbearbeitung

Nachweise nach Erstattungsgründen

  • Exmatrikulation
    Exmatrikulationsbescheinigung
    Laufzettel mit Unterschrift(en) von Professoren der Fakultät
  • Abschlussarbeit bereits eingereicht - Falls einE StudentIn die Abschlussarbeit bereits erstellt hat und nur noch auf die Bewertung und Verteidigung wartet, kann diese<R sich auch vom Ticket befreien bzw. es Rückerstatten lassen wenn er/sie bereits einen Arbeitsvertrag außerhalb des VVO nachweisen kann.
  • Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!

Abrechnung mit der DVB AG

Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende Termine zu beachten :

SS:
01.05. 90% überweisen
01.06. Rest überweisen
01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung

WS:
01.11. 90% überweisen
01.12. Rest überweisen
15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung

Kontoverbindung:
Bankinstitut: Dresdner Bank
BLZ: 850 800 00
Konto-Nr.: 046 013 00 00
Stichwort: Semesterticket

Kontakt: Frau I. Leuschke leuschkei@dvbag.de 0351-8571107

Sonderfälle

Anmerkungen zum Vertrag mit der DB Regio AG

Erläuterungen

§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung

Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der NE-Bahnen.

§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte

Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der NE-Bahnen Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse geweonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preise für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie NE-Bahnen sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.

geänderte Passagen

§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden

Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.

§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011

Begründung: StuRa TU Dresden muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.

entfernte Passagen

§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.

Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.

Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.

Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das SPNV-Semesterticket zu erwerben.

Siehe auch