Bearbeiten von „Studiendekanin oder Studiendekan“
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Der Studiendekan wird durch den [[ | Der Studiendekan wird durch den [[Fakultätsrat]] bestimmt und fungiert als Beauftragter für Studienangelegenheiten. | ||
Reglungen diesbezüglich siehe [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt&jlink=p91&jabs=105 § 91 SächsHSG]. | Reglungen diesbezüglich siehe [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt&jlink=p91&jabs=105 § 91 SächsHSG]. | ||
[[Kategorie:Amt HTW Dresden]] | [[Kategorie:Amt HTW Dresden]] |