Studiendekanin oder Studiendekan: Unterschied zwischen den Versionen

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Reglungen diesbezüglich siehe [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt&jlink=p91&jabs=105 § 91 SächsHSG].
Reglungen diesbezüglich siehe [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt&jlink=p91&jabs=105 § 91 SächsHSG].


[[Kategorie:Amt der Hochschule]]
[[Kategorie:Amt HTW Dresden]]

Aktuelle Version vom 30. Januar 2011, 02:47 Uhr

Der Studiendekan wird durch den Fakultätsrat bestimmt und fungiert als Beauftragter für Studienangelegenheiten.

Reglungen diesbezüglich siehe § 91 SächsHSG.