Studiendekanin oder Studiendekan

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 26. Januar 2011, 18:27 Uhr von Conny (Diskussion | Beiträge) (Text vom alten Artikel eingefügt)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Studiendekan wird durch den Fakultätsrat bestimmt und fungiert als Beauftragter für Studienangelegenheiten.

Reglungen diesbezüglich siehe § 91 SächsHSG.