Bearbeiten von „Studienkommissionen

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Für jeden Studiengang ist eine Studienkommission zuständig.
Für jeden Studiengang gibt es eine eigene Studienkommission.
 
==Grundlage==
== Grundlage ==
[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5057412688415&jlink=p91 § 91] SächsHSG
[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] SächsHSFG
==Aufgaben==
 
#Beratung des [[Dekane|Dekans]] bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p91 § 91] Absatz 3 Satz 1 SächsHSG
== Aufgaben ==
#Stellungnahme vor der Erstellung und Änderung der [[Studienordnungen|Studien-]] und der [[Prüfungsordnungen|Prüfungsordnung]] gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p91 § 91] Absatz 3 Satz 2 SächsHSG
# Beratung des [[Dekane|Dekans]] bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] Absatz 3 Satz 1 SächsHSFG
#Durchführung der Befragungen der Studentinnen und Studenten zur Bewertung der Qualität der Lehre (im Zusammenwirken mit der Fachschaft) gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p91 § 91] Absatz 4
# Stellungnahme vor der Erstellung und Änderung der [[Studienordnungen|Studien-]] und der [[Prüfungsordnungen|Prüfungsordnung]] gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] Absatz 3 Satz 2 SächsHSFG
#Erörterung der Beschwerden auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers auf Verlangen nach einem Hinweis von einer Studentin oder einem Studenten beim den zuständigen Studiendekan gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p22 § 22] Absatz 1 Nummer 3 SächsHSG
# Durchführung der Befragungen der Studentinnen und Studenten zur Bewertung der Qualität der Lehre (im Zusammenwirken mit der Fachschaft) gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] Absatz 4
==Erwerb des Amtes==
# Erörterung der Beschwerden auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers auf Verlangen nach einem Hinweis von einer Studentin oder einem Studenten beim den zuständigen Studiendekan gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p22 § 22] Absatz 1 Nummer 3 SächsHSFG
 
== Erwerb des Amtes ==
Der [[Fakultätsräte|Fakultätsrat]] bestellt im Benehmen mit dem [[Fachschaftsräte|Fachschaftsrat]] die Mitglieder. Der [[Studiendekane|Studiendekan]] ist vorher gewählt.
Der [[Fakultätsräte|Fakultätsrat]] bestellt im Benehmen mit dem [[Fachschaftsräte|Fachschaftsrat]] die Mitglieder. Der [[Studiendekane|Studiendekan]] ist vorher gewählt.
 
==Zusammensetzung==
== Zusammensetzung ==
Der [[Studiendekane|Studiendekan]] hat den Vorsitz. Die weiteren Mitglieder sind Lehrende und Studentinnen und Studenten. Studentinnen und Studenten haben die Hälfte der Sitze der gesamten Kommission.
Der [[Studiendekane|Studiendekan]] hat den Vorsitz. Die weiteren Mitglieder sind Lehrende und Studentinnen und Studenten. Studentinnen und Studenten haben die Hälfte der Sitze der gesamten Kommission.
Die Studentinnen und Studenten, die Mitglieder in der Studienkommission sind, sind kraft Amtes Mitglieder im jeweiligen Fachausschuss des StuRa.


== Liste der Studienkommissionen an der HTW Dresden ==
(Stand 11.02.2010)
{|
{|
!
|-
! Fakultät
! Studiengang
! Lehrende
! Studierende
|-
| Bauingenieurwesen/Architektur
| Bauingenieurwesen<br>Architektur
| <b>Prof. Engel</b><br>Prof. Uhlig<br>Prof. Kunze
| Stefanie Schäfer<br>Kostas Patelakis<br>Markus Fischer
|-
| Elektrotechnik
| alle Studiengänge
| <b>Prof. Hofmann</b><br>Prof. Lauckner<br>Prof. Collmann
| Steffen Markus<br>Sven Daniel<br>Michael Grösel
|-
| Geoinformation
|-
| Gestaltung
|-
| Informatik/Mathematik
|-
|-
|Fakultät !! Studienkommission !! Mitglieder
| Landbau/Landespflege
|-  
|-
|Design ||  
| Maschinenbau/Verfahrenstechnik
|-
| Wirtschaftswissenschaften
|}
|}


 
==Wirken==
== Wirken ==
Die Studienkommissionen ist "nur" beratend für das jeweilige [[Dekanate|Dekanat]] und den jeweiligen [[Fakultätsräte|Fakultätsrat]]. Demnach können Beschlüsse mit der [[Mehrheiten#zwei Drittel der Mitglieder|2/3-Mehrheit der Mitglieder]] des [[Fakultätsräte|Fakultätsrates]] aufgehoben werden.
Die Studienkommissionen ist "nur" beratend für das jeweilige [[Dekanate|Dekanat]] und den jeweiligen [[Fakultätsräte|Fakultätsrat]]. Demnach können Beschlüsse mit der [[Mehrheiten#zwei Drittel der Mitglieder|2/3-Mehrheit der Mitglieder]] des [[Fakultätsräte|Fakultätsrates]] aufgehoben werden.
[[Kategorie:Gremium]]
[[Kategorie:Kommission]]
[[Kategorie:HTW Dresden]]
[[Kategorie:Basiswissen]]

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