Studienkommissionen: Unterschied zwischen den Versionen

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Für jeden Studiengang gibt es eine eigene Studienkommission.
Für jeden Studiengang ist eine Studienkommission zuständig.


== Grundlage ==
== Grundlage ==
[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5057412688415&jlink=p91 § 91] SächsHSG
[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] SächsHSFG


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
# Beratung des [[Dekane|Dekans]] bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p91 § 91] Absatz 3 Satz 1 SächsHSG
# Beratung des [[Dekane|Dekans]] bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] Absatz 3 Satz 1 SächsHSFG
# Stellungnahme vor der Erstellung und Änderung der [[Studienordnungen|Studien-]] und der [[Prüfungsordnungen|Prüfungsordnung]] gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p91 § 91] Absatz 3 Satz 2 SächsHSG
# Stellungnahme vor der Erstellung und Änderung der [[Studienordnungen|Studien-]] und der [[Prüfungsordnungen|Prüfungsordnung]] gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] Absatz 3 Satz 2 SächsHSFG
# Durchführung der Befragungen der Studentinnen und Studenten zur Bewertung der Qualität der Lehre (im Zusammenwirken mit der Fachschaft) gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p91 § 91] Absatz 4
# Durchführung der Befragungen der Studentinnen und Studenten zur Bewertung der Qualität der Lehre (im Zusammenwirken mit der Fachschaft) gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p91 § 91] Absatz 4
# Erörterung der Beschwerden auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers auf Verlangen nach einem Hinweis von einer Studentin oder einem Studenten beim den zuständigen Studiendekan gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1723412688936&jlink=p22 § 22] Absatz 1 Nummer 3 SächsHSG
# Erörterung der Beschwerden auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers auf Verlangen nach einem Hinweis von einer Studentin oder einem Studenten beim den zuständigen Studiendekan gemäß [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p § 22] Absatz 1 Nummer 3 SächsHSG


== Erwerb des Amtes ==
== Erwerb des Amtes ==

Version vom 1. August 2020, 21:39 Uhr

Für jeden Studiengang ist eine Studienkommission zuständig.

Grundlage

§ 91 SächsHSFG

Aufgaben

  1. Beratung des Dekans bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes gemäß § 91 Absatz 3 Satz 1 SächsHSFG
  2. Stellungnahme vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung gemäß § 91 Absatz 3 Satz 2 SächsHSFG
  3. Durchführung der Befragungen der Studentinnen und Studenten zur Bewertung der Qualität der Lehre (im Zusammenwirken mit der Fachschaft) gemäß § 91 Absatz 4
  4. Erörterung der Beschwerden auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers auf Verlangen nach einem Hinweis von einer Studentin oder einem Studenten beim den zuständigen Studiendekan gemäß § 22 Absatz 1 Nummer 3 SächsHSG

Erwerb des Amtes

Der Fakultätsrat bestellt im Benehmen mit dem Fachschaftsrat die Mitglieder. Der Studiendekan ist vorher gewählt.

Zusammensetzung

Der Studiendekan hat den Vorsitz. Die weiteren Mitglieder sind Lehrende und Studentinnen und Studenten. Studentinnen und Studenten haben die Hälfte der Sitze der gesamten Kommission.

In diesem Abschnitt befinden sich Inhalte, welche noch angepasst werden müssen, da Sie auf noch nicht verfassten Inhalten basieren.

(Stand 11.02.2010)

Fakultät Studiengang Lehrende Studierende
Bauingenieurwesen/Architektur Bauingenieurwesen
Architektur
Prof. Engel
Prof. Uhlig
Prof. Kunze
Stefanie Schäfer
Kostas Patelakis
Markus Fischer
Elektrotechnik alle Studiengänge Prof. Hofmann
Prof. Lauckner
Prof. Collmann
Steffen Markus
Sven Daniel
Michael Grösel
Geoinformation
Gestaltung
Informatik/Mathematik
Landbau/Landespflege
Maschinenbau/Verfahrenstechnik
Wirtschaftswissenschaften

Wirken

Die Studienkommissionen ist "nur" beratend für das jeweilige Dekanat und den jeweiligen Fakultätsrat. Demnach können Beschlüsse mit der 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Fakultätsrates aufgehoben werden.