Bearbeiten von „Unfallversicherung“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes [ | Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Unfallversicherung sachsenweit] [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland gesetzlich unfallversichert]. Es ist die [[Unfallkasse Sachsen]] zuständig. | ||
=== Grenzfälle === | === Grenzfälle === | ||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Studierende, die im Rahmen einer in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallenden Lehrveranstaltung unter Leitung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, beispielsweise Aufmaßarbeiten und ähnliche, an nicht zur Hochschule zählenden Gebäuden durchführen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für die mit der Lehrveranstaltung verbundenen unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit. | Studierende, die im Rahmen einer in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallenden Lehrveranstaltung unter Leitung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, beispielsweise Aufmaßarbeiten und ähnliche, an nicht zur Hochschule zählenden Gebäuden durchführen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für die mit der Lehrveranstaltung verbundenen unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit. | ||
== | == siehe auch == | ||
* [[Unfallkasse Sachsen]] | * [[Unfallkasse Sachsen]] | ||
* [[Gefahrstoffe]] | * [[Gefahrstoffe]] | ||
[[Kategorie:Hochschulverwaltung]] | [[Kategorie:Hochschulverwaltung]] |