Urlaubssemester

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
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Grundlage

Verfahren

Für das Verfahren betreut das StudSek zuständig. Dieses stellt weitere Informationen bereit.

Antrag

Der Antrag wird

bereitgestellt.

Beratung

selten bekannte Gründe

  • Mitwirkung in Gremien über die eigene Hochschule hinaus (gemäß ImmaO)
  • Nachgehen einer Erwerbstätigkeit (Lebensunterhalt) (gemäß Begründung zu § 16 SächsHG, die inhaltlich in § 20 SächsHSG übernommen wurde)

Aufgaben

  • Erweiterung des Beurlaubungsantrages um weitere nicht aufgeführte Beispiel-Gründe (üblich bis selten bekannte Gründe) auf der Rückseite

Verweise

Beurlaubung beim Studentinnen- und Studentensekretariat HTW Dresden