Bearbeiten von „Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument“
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# dienstags 2. Woche ab 15:00 Uhr | # dienstags 2. Woche ab 15:00 Uhr | ||
werden keine Veranstaltungen an der HTW Dresden geplant. | werden keine Veranstaltungen an der HTW Dresden geplant. | ||
Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von (Lehr-)Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von | Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von (Lehr-)Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von Sitzung eine Grundlage gegeben. | ||
=== Wahlen der Studentinnenschaft === | === Wahlen der Studentinnenschaft === |