Bearbeiten von „Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument

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<!--Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden:
<!--Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden:
Der Zugang wird nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitigen vorherigen Hinweis durch die Hochschulverwaltung eingeschränkt.-->
Der Zugang wird nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitigen vorherigen Hinweis durch die Hochschulverwaltung eingeschränkt.-->
# Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch während der Schließzeiten der HTW Dresden, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben.<!--Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden:Diese Schlüsselliste darf nur Mitglieder der HTW Dresden sowie Angestellte umfassen.--> Beim Zugang während der Schließzeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.<!-- Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Punkt ergänzt werden: * Zur Erteilung einer Zugangsberechtigung außerhalb der Öffnungszeiten für hochschulfremde Personen  bedarf es einer gesonderten Genehmigung der Hochschulverwaltung. Hochschulfremde Personen dürfen außerhalb der Öffnungszeiten die HTW nur in Begleitung eines Studenten des StuRa bzw. der FSRs betreten.-->
# Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch während der Schließzeiten der HTW Dresden, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben.<!--Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden:Diese Schlüsselliste darf nur Mitglieder der HTW Dresden sowie Angestellte umfassen.--> Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.<!-- Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Punkt ergänzt werden: * Zur Erteilung einer Zugangsberechtigung außerhalb der Öffnungszeiten für hochschulfremde Personen  bedarf es einer gesonderten Genehmigung der Hochschulverwaltung. Hochschulfremde Personen dürfen außerhalb der Öffnungszeiten die HTW nur in Begleitung eines Studenten des StuRa bzw. der FSRs betreten.-->


=== Nutzung von Dienstfahrzeugen ===
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