Bearbeiten von „Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument“
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# Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung. | # Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung. | ||
#: ''Für die Verwaltungräume der Studierendenschaft (FSR und StuRa) legt das jeweilige Organ eigenverantwortlich eine Schlüsselliste fest. Diese ist beim Wachdienst zu hinterlegen. Ergänzend ist sie dem Dekanat oder Rektorat | |||
# Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel. | # Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel. | ||
# Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß ''Absatz Bereitstellung von Räumen'' befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. | # Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß ''Absatz Bereitstellung von Räumen'' befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. |