Bearbeiten von „Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument“
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# Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. | # Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. | ||
# Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen. | # Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen. | ||
=== Gemeinsame Kosten === | === Gemeinsame Kosten === |