Bearbeiten von „Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument

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# Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend.
# Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend.
# Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen.
# Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen.
# Bei mehreren Veranstaltungen in der HTW Dresden werden die Aufsteller entsprechend der Anzahl der zu bewerbenden Veranstaltungen aufgeteilt.


=== Gemeinsame Kosten ===
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