Bearbeiten von „Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument“
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# Das Rektorat sichert den Organen der studentischen Selbstverwaltung zu, dass diese mit alle Studierenden per E-Mail kommunizieren können. | # Das Rektorat sichert den Organen der studentischen Selbstverwaltung zu, dass diese mit alle Studierenden per E-Mail kommunizieren können. | ||
# Sollten alle Studierenden mindestens einer Studiengruppe zugeordnet sein, stellte die HTW Dresden jedes Semester eine aktuelle Liste dieser Gruppen zur Verfügung. Damit erstellen sich die Organe entsprechende Verteiler zur Versendung vom E-Mails. | # Sollten alle Studierenden mindestens einer Studiengruppe zugeordnet sein, stellte die HTW Dresden jedes Semester eine aktuelle Liste dieser Gruppen zur Verfügung. Damit erstellen sich die Organe entsprechende Verteiler zur Versendung vom E-Mails. | ||
#* Alternativ kann auch ein Verteiler, zur Erreichbarkeit '''aller''' Studierenden, zur Verfügung gestellt werden. Der StuRa entscheidet allein über die Versendung. | |||
# Für E-Mails, die einer individuellen Zustellung bedürfen, beispielsweise Umfragen oder Wahlbenachrichtigungen, stellt die HTW Dresden den eine Liste der einzelnen E-Mail-Adressen aller Studierenden zur Verfügung. | # Für E-Mails, die einer individuellen Zustellung bedürfen, beispielsweise Umfragen oder Wahlbenachrichtigungen, stellt die HTW Dresden den eine Liste der einzelnen E-Mail-Adressen aller Studierenden zur Verfügung. | ||
# Für besondere E-Mails werden durch die Hochschule Listen zur Gruppierung von Studentinnen und Studenten nach gewissen Kriterien, beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Wohnort, zur Erstellung von einzelnen Verteilern bereitgestellt. | # Für besondere E-Mails werden durch die Hochschule Listen zur Gruppierung von Studentinnen und Studenten nach gewissen Kriterien, beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Wohnort, zur Erstellung von einzelnen Verteilern bereitgestellt. |