Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument

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Dokumententwurf StuRa

Kooperationsvereinbarung

zwischen dem

Rektorat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch den Rektor -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend Rektorat genannt)

und dem

Studentinnen- und Studentenrat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend StuRa genannt)

Präambel

Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden steht die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden.

Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern.

Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

Leitlinien der Vereinbarung

  1. Das Rektorat der HTW Dresden ist sich entsprechend der Präambel bewusst, dass die studentische Selbstverwaltung nicht über eine vergleichbare Leistungsfähigkeit zur Aufgabenbewältigung wie die Verwaltung der HTW Dresden verfügt. Daher hat das Rektorat Verständnis für eine von der Verwaltung der HTW Dresden abweichende Aufgabenbewältigung und Arbeitsorganisation.
  2. Bei auftretenden Problemen zwischen den Partnern bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Lösung des Sachverhaltes.
  3. Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.

Koordination und Abstimmung

  1. Es sollten je Semester regelmäßig mindestens zwei Gespräche zwischen der Hochschulleitung und dem StuRa stattfinden.

Informationsaustausch

Die Kooperationspartner kommen überein, sich unverzüglich über folgende Informationen auszutauschen:

  • die die Belange der Studierenden betreffen
  • das und welche neuen Informationen veröffentlicht werden
  1. Form des Informationsaustausches:
  • Hohlschuld bei öffentliche zugänglichen Infos und Dokumenten
  • Bringschuld bei nichtöffentlichen Infos und Dokumenten

Bereitstellung von Räumen

  1. Die HTW Dresden stellt der Studierendenschaft folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung:
    1. Z123
    2. Z124
    3. Z521
    4. S516/517

Der StuRa verteilt die Räume entsprechend den Bedürfnissen der Studierendenschaft an die FSR und sich selbst.

  1. Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen und Vereinen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.

Zugangsberechtigung

  1. Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.
  2. Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.

Fundsachen

  1. Der StuRa erklärt sich bereit die Sammlung und Verwaltung aller anfallenden Fundsachen innerhalb der HTW Dresden zu übernehmen. Im Gegenzug erstattet die Verwaltung der HTW Dresden dem StuRa die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Aufbewahrungsboxen.

Semesterbeitrag für die Studierendenschaft

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden überweist spätestens 14 Tage nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes den vereinnahmten Beitrag für die Studierendenschaft an den StuRa. Die Schlussrechnung und Abschlusszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn. Die Beiträge von verspäteten Rückmeldern sind mit der nächsten regulären Abrechnung zu überweisen und gesondert aufzuführen.

Studierendenzahlen und weitere statistische Daten

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden übermittelt mit der Schlussrechnung die Anzahl der zurückgemeldeten Studenten und neu immatrikulierten Studenten aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen.
  • im WS sollte die Anzahl der neu immatrikulierten Studenten als Grundlage zur Planung der ESE-Woche früher erfolgen

Semesterticket

Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zum Semesterticket ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. werden die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zum Semesterticket darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der Verwaltung der HTW Dresden eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit dieser Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa der Verwaltung der HTW Dresden eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung.

Beim Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen zum Semesterticket vermeiden alle Beteiligten unnötige Bürokratie und bemühen sich um einen reibungslosen Ablauf.

Abrechnung

Zum Beginn jeden Semesters übermittelt das Dezernat Studienangelegenheiten dem StuRa eine Abrechnung der vereinnahmten Semesterticketbeiträge . Diese Abrechnung enthält die Gesamtanzahl der an der HTW Dresden eingeschriebenen Studenten aufgeschlüsselt nach Anzahl der Studenten die den Beitrag für das Semesterticket eingezahlt haben und die Anzahl der nach § 8 der Beitragsordnung der StudentInnenschaft befreiten Studenten. Bei der Abrechnung, der nach § 8 befreiten Studenten, ist zu unterscheiden, ob diese gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 befreit sind. Im Falle des Absatz 1 wird eine weitere Unterscheidung entsprechend der Nummer 1 bis 3 vorgenommen.

Spätestens zum 15. März bzw. 15. Oktober überweist das Dezernat Studienangelegenheiten die Beiträge zum Semesterticket an den StuRa.

Zum Ende jeden Semesters übermittelt das Studentensekretariat dem StuRa die Gesamtzahl der Studenten ohne Semesterticket.

Nutzung des Logos der HTW Dresden

Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen.

Materialbeschaffung

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  2. Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
  • Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.

sonstiges

  1. Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.

Laufzeit und Kündigung

  1. Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der Kooperationspartner zu diesem Thema. Sollte nach erfolgter Beratung keine Einigkeit zur Aufhebung bestehen wird die Kündigung nach Ablauf von 2 Monaten zum Ende des kommenden Semesters wirksam.

Weitere Vereinbarungen

  1. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Kooperationspartner werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Anlagen

Anlage 1

  • Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
    • Planung der Termine Vorbereitungswoche
    • Informationsflyer für (ausländische) Studierende
  • Dezernates Technik
    • Aktuelle Baumaßnahmen
    • Wartungsarbeiten
  • Kanzlerbereiches
    • Neue Informationen des Rektorates

Anlage 2

  • Standorte der Schaukästen für Pinnwände Wird nachgeliefert

Anlage 3

  • Flächen für Werbeaktivitäten

Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen