Bearbeiten von „Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular“
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== Projekt == | == Projekt == | ||
Auf Hinweis des [http://www.stura.tu-dresden.de/referent_datenschutz Referates Datenschutz] [[StuRa TU Dresden]] soll ein [[Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular | Formular für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis]] erstellt werden. Dazu wurde, für die Orientierung sogar auch ein erster grober Entwurf bereitgestellt | Auf Hinweis des [http://www.stura.tu-dresden.de/referent_datenschutz Referates Datenschutz] [[StuRa TU Dresden]] soll ein [[Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular | Formular für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis]] erstellt werden. Dazu wurde, für die Orientierung sogar auch ein erster grober Entwurf bereitgestellt. | ||
== Entwurf == | == Entwurf == | ||
; | ; Datenschutzbestimmung des StuRa der HTW Dresden | ||
Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied | Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) verpflichtet das SächsDSG einzuhalten. | ||
[…]Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) § 6 Datengeheimnis: | |||
(1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. | (1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. | ||
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten. | (2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten. [...] | ||
[ | |||
Das aktuelle SächsDSG liegt im Servicebüro des StuRa (Raum Z123) aus. | |||
Ich, | Ich, | ||
_______________________________, | _______________________________ , | ||
verpflichte mich gemäß § 6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG. | verpflichte mich gemäß § 6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG. | ||
_____________ | _____________ __________________ | ||
Datum Unterschrift | Datum Unterschrift | ||
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Dem [http://www.stura.tu-dresden.de/referent_datenschutz Referat Datenschutz] [[StuRa TU Dresden]] erschien der Entwurf (''Ja das wäre ausreichend.'') gelungen. | Dem [http://www.stura.tu-dresden.de/referent_datenschutz Referat Datenschutz] [[StuRa TU Dresden]] erschien der Entwurf (''Ja das wäre ausreichend.'') gelungen. | ||
Fertiger Entwurf PDF | |||
[http://www.stura.htw-dresden.de/stura/beauftragten/beauftragung-datenschutz/formular-datenschutzbestimmungen Formular Datenschutzbestimmungen des StuRa der HTW Dresden] | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
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== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [http://www.saechsdsb.de/informationen-oeb/formulare-saechsdsb-oeb Sächsische Datenschutzbeauftragte: Formulare für Verpflichtung auf das Datengeheimnis] | * [http://www.saechsdsb.de/informationen-oeb/formulare-saechsdsb-oeb Sächsische Datenschutzbeauftragte: Formulare für Verpflichtung auf das Datengeheimnis] | ||
[[Kategorie:Projekt]] | [[Kategorie:Projekt]] | ||
[[Kategorie:Datenschutz]] | [[Kategorie:Datenschutz]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Datenkultur]] | [[Kategorie:Datenkultur]] |