Bearbeiten von „Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular“
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; Verpflichtung auf das Datengeheimnis für die Mitwirkung beim StuRa HTW Dresden | ; Verpflichtung auf das Datengeheimnis für die Mitwirkung beim StuRa HTW Dresden | ||
Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied | Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) verpflichtet das SächsDSG einzuhalten. | ||
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