Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Formular hat ja auch nichts mit der Verarbeitung von Daten zu tun sondern wirklich nur mit der '''nicht''' Weitergabe!
Das Formular hat ja auch nichts mit der Verarbeitung von Daten zu tun sondern wirklich nur mit der '''nicht''' Weitergabe!


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== Entwurf ==
; Datenschutzbestimmung des StuRa der HTW Dresden
 
Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) verpflichtet das SächsDSG einzuhalten.
 
 
Weitere Hinweis
 
 
 
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/VerpflichtungDatengeheimnis2.html;jsessionid=7C29DFED6A84AAC4CD3709EECBFDA76C.1_cid136?nn=408912
 
[…]Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) § 6 Datengeheimnis:
 
(1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
 
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten. [...]
 
 
Das aktuelle SächsDSG liegt im Servicebüro des StuRa (Raum Z123) aus.
 
 
Ich,
_______________________________ ,
 
verpflichte mich gemäß § 6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG.
 
_____________ __________________
 
Datum Unterschrift


== Anpassung für den StuRa HTW Dresden ==
== Anpassung für den StuRa HTW Dresden ==
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[[Kategorie:Datenschutz]]
[[Kategorie:Datenschutz]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Datenkultur]]zCfm3R , [url=http://pkktvnkgphaj.com/]pkktvnkgphaj[/url], [link=http://smnsjhlsjxpi.com/]smnsjhlsjxpi[/link], http://vnntismhabwx.com/
[[Kategorie:Datenkultur]]

Version vom 7. Juni 2012, 08:19 Uhr

Projekt

Auf Hinweis des Referates Datenschutz StuRa TU Dresden soll ein Formular für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis erstellt werden. Dazu wurde, für die Orientierung sogar auch ein erster grober Entwurf bereitgestellt. (fertig Dezember 2011)

Eventuell später noch einmal schicker machen ;-)

Hinweise

Das Formular hat ja auch nichts mit der Verarbeitung von Daten zu tun sondern wirklich nur mit der nicht Weitergabe!

Entwurf

Datenschutzbestimmung des StuRa der HTW Dresden

Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) verpflichtet das SächsDSG einzuhalten.


Weitere Hinweis


http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/VerpflichtungDatengeheimnis2.html;jsessionid=7C29DFED6A84AAC4CD3709EECBFDA76C.1_cid136?nn=408912

[…]Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) § 6 Datengeheimnis:

(1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten. [...]


Das aktuelle SächsDSG liegt im Servicebüro des StuRa (Raum Z123) aus.


Ich, _______________________________ ,

verpflichte mich gemäß § 6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG.

_____________ __________________

Datum Unterschrift

Anpassung für den StuRa HTW Dresden

Elisa Löwe erarbeitete auf diese Grundlage einen Entwurf für eine Vorlage. Diese gab sie, mit der Bitte um Anmerkung, an das Referat Datenschutz StuRa TU Dresden zur "Stellungnahme".

Dem Referat Datenschutz StuRa TU Dresden erschien der Entwurf (Ja das wäre ausreichend.) gelungen.

fertiger Entwurf

Formular Datenschutzbestimmungen des StuRa der HTW Dresden

Siehe auch

Weblinks