Vertretung studentische Hilfskräfte: Unterschied zwischen den Versionen

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* weitere Arbeitsbedingungen


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[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
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Version vom 28. Mai 2010, 02:33 Uhr

Idee

Gemäß der Begründung zum SächsHSG zu § 24 zu Absatz Satz 2 ist der StuRa auch für die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG zuständig.

Es wäre möglich diese Zuständigkeit als eigenständiges Referat oder als Bereich des Referates Hochschulpolitik einzugliedern.

Eine Zusammenarbeit mit dem Personalrat erscheint zweckmäßig.

Für die Bedingen der Hilfskräfte ist die Kanzlerin, überwiegend durch das Dezernat Personalangelegenheiten HTW Dresden, zuständig.

Inhalte könnten (sollten) sein: