Verwaltungsverfahrensgesetz

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Anwendung

Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist Gesetz der BRD.

Es ist aber eben auch für die Verwaltungsverfahren im Land Sachsen sehr relevant, denn gemäß § 1 Satz 1 SächsVwVfZG (der entsprechenden Rechtsnorm für Sachsen) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die Studentinnen- und Studentenschaft mit ihren Organen danach "verfahren" muss.

Siehe auch