Senat

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Der Senat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das durch das SächsHSG vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene.

Grundlage[Bearbeiten]

studentische Vertretung[Bearbeiten]

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81 SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.

interne Aufgaben[Bearbeiten]

Mitglieder[Bearbeiten]

aktuelle Mitglieder[Bearbeiten]

Studentinnen und Studenten im Senat ab 2015[Bearbeiten]

gemäß der Wahl vom 18. und 19.05.2015.

Name stimmberechtigt (seit, falls nicht seit unmittelbar nach der Wahl) Vertretung für Kontakt
Matthias Gottlebe ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
Michael Danzig ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
Melissa Prünte ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
André Günther ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten

ehemalige Mitglieder[Bearbeiten]

Studentinnen und Studenten[Bearbeiten]

gemäß der Wahl vom 09. und 10.06.2010

Name stimmberechtigt (seit, falls nicht seit unmittelbar nach der Wahl) Vertretung für Kontakt
Alexander Knipping ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Alexander Knipping/Kontakt
Paul Riegel ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten website:members/PaulRiegel
RebekkaMueller ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Benutzer:RebekkaMueller/Kontakt
Stefanie Tischendorf ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Stefanie Tischendorf/Kontakt

Vorsitz[Bearbeiten]

Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 führt die Rektorin oder der Rektor den Vorsitz im Senat.

Kommissionen[Bearbeiten]

Senatskommissionen sind vom Senat eingesetzte Kommissionen.

ständige Kommissionen gemäß der Grundordnung der HTW Dresden[Bearbeiten]

vom Senat eingesetzte Kommissionen[Bearbeiten]

Geschäftsordnung des Senates[Bearbeiten]

Rechte[Bearbeiten]

Auskunftserteilung[Bearbeiten]

Das Rektorat und der Hochschulrat haben (gemäß § 81 Absatz 5 SächsHSG) dem Senat auf Anforderung, mutmaßlich auch auf Wunsch eines einzelnen Mitgliedes, über alle Angelegenheiten der Hochschule (in schriftlicher Form) zu berichten.

Umsetzung an der Hochschule[Bearbeiten]

Der Rektor vollzieht die Beschlüsse (gemäß § 82 Absatz 1 Satz 3 SächsHSG). Mit anderen Worten: Was der Senat, in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der Rektor umzusetzen.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]