Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der [[Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] Möglichkeit zur Einflussnahme.
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der [[Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] Möglichkeit zur Einflussnahme.
== Links ==
* [http://www.wahlrecht.de/ wahlrecht.de] mit Lexikon


[[Kategorie:Wahlen]]
[[Kategorie:Wahlen]]

Version vom 3. April 2010, 17:20 Uhr

Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.

Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft

Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.

Wahlen zu den Organen der Hochschule

Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Möglichkeit zur Einflussnahme.

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