Wahlen

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Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.

Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

Diese Wahlen finden unter der Maßgabe der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.

Wahlen der Organe der Hochschule