Wahlen zu den Organen der Hochschule: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Rücktritt ===
=== Rücktritt ===
Der Antrag auf '''Rücktritt''' ist grundsätzlich jederzeit möglich. Für die Aufgabe (den Rücktritt von) der Funktion in der Selbstverwaltung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser sollte als Entscheidungsgrundlage für die [[Wahlleitung HTW Dresden]] im Antrag benannt sein. Der Antrag ist an die [[Wahlleitung HTW Dresden]] zu richten. Diese entscheidet dann gemäß [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument#§ 19 Annahme der Wahl | § 19]] [[Wahlordnung HTW Dresden]] darüber.
Der [[Antrag]] auf '''Rücktritt''' ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der Antrag kann ein formloses Schreiben sein. Ein unterstützendes [[Wahlen/Formulare#Ablehnung der Wahl oder Rücktritt für ein Organe der Hochschule | Formblatt]] seitens des [[StuRa]] ist [[:Kategorie:Idee | beabsichtigt]]. Für die Aufgabe (den Rücktritt von) der Funktion in der Selbstverwaltung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser sollte als Entscheidungsgrundlage für die [[Wahlleitung HTW Dresden]] im Antrag benannt sein. Der Antrag ist an die [[Wahlleitung HTW Dresden]] zu richten. Diese entscheidet dann gemäß [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument#§ 19 Annahme der Wahl | § 19]] [[Wahlordnung HTW Dresden]] darüber. Zurückgetretene sollten sich zur Entscheidung schriftlich [[Bescheid]] geben lassen.


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Version vom 29. März 2011, 06:33 Uhr

Grundlage

Wahlordnung HTW Dresden

Wie jede Hochschule in Sachsen hat unsere HTW Dresden eine Wahlordnung.

Zuständigkeit

siehe Übersicht

Verantwortlichkeit

Wahlleitung Hochschulwahlen

Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.

Wahlen

Grundsätze

Wer wählt?

Trotz der unterschiedlichen Wahlordnungen der Hochschule ist das grundsätzlich sachsenweit einheitlich.

Für welche Dauer wird gewählt?

Die Dauer der Wahlperioden ist sachsenweit einheitlich.

Wer muss mindestens vertreten sein?

Die ordnungsgemäße Zusammensetzung ist das sachsenweit einheitlich.

Organe der zentralen Ebene

Organe der Fakultät

Fakultätsrat

Annahme der Wahl

Nichtannahme der Wahl

Rücktritt

Der Antrag auf Rücktritt ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der Antrag kann ein formloses Schreiben sein. Ein unterstützendes Formblatt seitens des StuRa ist beabsichtigt. Für die Aufgabe (den Rücktritt von) der Funktion in der Selbstverwaltung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser sollte als Entscheidungsgrundlage für die Wahlleitung HTW Dresden im Antrag benannt sein. Der Antrag ist an die Wahlleitung HTW Dresden zu richten. Diese entscheidet dann gemäß § 19 Wahlordnung HTW Dresden darüber. Zurückgetretene sollten sich zur Entscheidung schriftlich Bescheid geben lassen.

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