Bearbeiten von „Wahlen zu den Organen der Hochschule/Kandidatinnen und Kandidaten

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=== Bekanntgabe ===
=== Bekanntgabe ===
Gemäß [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument#§ 12 Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge | § 12]] Absatz 3 der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]] gibt [[Wahlleiterin oder Wahlleiter HTW Dresden | die Wahlleiterin oder der Wahlleiter der HTW Dresden]] spätestens 14. Tag vor dem Beginn der Wahl die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt.
Gemäß [[Wahlordnung HTW Dresden#§ 12 Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge | § 12]] Absatz 3 der [[Wahlordnung HTW Dresden | Wahlordnung der HTW Dresden]] gibt [[Wahlleiterin oder Wahlleiter HTW Dresden | die Wahlleiterin oder der Wahlleiter der HTW Dresden]] spätestens 14. Tag vor dem Beginn der Wahl die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt.


==== Bekanntgabe mit Darstellung ====
==== Bekanntgabe mit Darstellung ====

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