Wahlleiterin oder Wahlleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Aufgaben: grob erweitert nach Interview mit aktivem Wahlleiter (Herrmann))
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** Durchführung der Beschlüsse des Wahlausschusses
** Durchführung der Beschlüsse des Wahlausschusses
** öffentlich Bekanntgabe der Wahlausschreibung
** öffentlich Bekanntgabe der Wahlausschreibung
** öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind  
** öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind
* Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung [[Wahlleitung/Einarbeitung]]
* Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung [[Wahlleitung/Einarbeitung]]
* Einarbeitung und Auseinandersetzung mit der Wahlordnung der Studentenschaft und der Hochschule, des Hochschulgesetzes, Satzung bzw. Grundordnung, Grundgesetz
* Einarbeitung und Auseinandersetzung mit
* Zusammenarbeit mit der Wahlleitung der Hochschule
** der [[Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]],
* Vorsitz im Wahlausschusses 
** der [[Wahlordnung der Hochschule]],
** dem [[Hochschulgesetz]],
** [[Satzung]] bzw. [[Grundordnung]],
** [[Grundgesetz]]
* Zusammenarbeit mit der [[Wahlleitung HTW Dresden]]
* Mitglied und Vorsitz im [[Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft | Wahlausschuss]]


Durch Hochschule:
Durch Hochschule:

Version vom 21. März 2013, 19:31 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt mehrere Wahlleiterinnen und Wahlleiter an der Hochschule.

  1. Für die Hochschule gibt es die Wahlleiterin oder Wahlleiter der Hochschule.
  2. Für die Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unsere" Wahlleiterin oder "unseren" Wahlleiter.

Dieser Artikel handelt von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft.



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Wahlleiterin oder Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft

Aufgaben

Durch Hochschule:

  • Bereitstellung / Besorgung der Wahlurnen und sonstige Wahleinrichtungen

Stellvertretung

Siehe auch

Wiki