Wahlvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Wahlvorstand | Wahlvorständinnen und Wahlvorstände]] sind ein [[Wahlorgan]] bei der [[Wahlordnung | ordnungsgemäßen]] Durchführung einer [[Wahl]]. Praktisch sind sie die Betreuung von einem der [[Wahllokal]]e zuständig und sorgen dort für die [[Wahlordnung | ordnungsgemäße]] Durchführung einer [[Wahl]].
[[Wahlvorstand | Wahlvorständinnen und Wahlvorstände]] sind ein [[Wahlorgan]] bei der [[Wahlordnung | ordnungsgemäßen]] Durchführung einer [[Wahl]]. Praktisch sind sie die Betreuung von einem der [[Wahllokal]]e zuständig und sorgen dort für die [[Wahlordnung | ordnungsgemäße]] Durchführung einer [[Wahl]].
== Aufgaben ==


== [[Wahlvorstand/Einarbeitung|Einarbeitung]] ==
== [[Wahlvorstand/Einarbeitung|Einarbeitung]] ==

Aktuelle Version vom 16. Februar 2021, 20:18 Uhr

Wahlvorständinnen und Wahlvorstände sind ein Wahlorgan bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl. Praktisch sind sie die Betreuung von einem der Wahllokale zuständig und sorgen dort für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl.

Aufgaben[Bearbeiten]

Einarbeitung[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]