Bearbeiten von „Wichtiger Grund“
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# | Um die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung der Hochschule oder der Studentinnen- und Studentenschaft abzulehnen, bedarf es eines wichtigen Grundes. | ||
Als wichtiger Grund gilt die '''Grenze der Zumutbarkeit im konkreten Fall'''. | |||
Als Gründe kommen zum Beispiel in Frage: | |||
*anhaltende Krankheit, | |||
*außergewöhnliche persönliche und dienstliche Belastungen durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe, | |||
*die Behinderung der Berufs- oder Erwerbstätigkeit durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe, | |||
*die Behinderung der Fürsorge für die Familie durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe oder | |||
*die Ausübung eines öffentlichen Amtes, die mit der Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe nicht vereinbar ist. | |||
== Vorkommen == | |||
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfreiheitsgesetz#p53 § 53 Abs. 4 Satz 2 SächsHSFG] | |||
* [[Wahlordnung HTW Dresden/Dokument#.C2.A7_19_Annahme_der_Wahl]] | |||
* [[Wahlordnung/Dokument#.C2.A7_17_Annahme_der_Wahl]] (Veraltet!) |