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| Kein [[BAföG]]-Anspruch?!?....dann auf und Wohngeld beantragen! | | Kein [[BAföG]]-Anspruch?!?....dann auf und Wohngeld beantragen! |
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| == Anrechnung Aufwandsentschädigung auf Wohngeld ==
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| Zuwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens im Rahmen des Wohngeldbezuges nicht zu berücksichtigen.
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| Berücksichtigungsfähiges Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes sind Einkünfte nach § 2 EStG. In § 10 Abs. 2 Wohngeldgesetz wird aufgelistet, welche steuerfreien Einkünfte dennoch bei der Wohngeldberechnung als Einkommen berücksichtigt werden. Dort werden die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26 und 26a EStG nicht erwähnt.
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| [[Kategorie:Beratung]] | | [[Kategorie:Beratung]] |
| [[Kategorie:Soziales]] | | [[Kategorie:Soziales]] |
| [[Kategorie:Wohnen]] | | [[Kategorie:Wohnen]] |