Bearbeiten von „Zulassungsberatung“
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* Eignungsprüfung für den [[Studiengang International Business (Bachelor)]] und [[Studiengang International Business (Master)]] erscheint nicht zulässig. Ein Nachweis der Eignung gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7553513120824&jlink=p17 § 17] Abs. 7 Satz 2 [[SächsHSG]] kann nicht zur Anwendung kommen, da es nicht um einen sprachwissenschaftlichen<!-- geschweige denn künstlerischen oder sportwissenschaftlichen-->, sondern einen wirtschaftswissenschaftlichen, Studiengang handelt. | * Eignungsprüfung für den [[Studiengang International Business (Bachelor)]] und [[Studiengang International Business (Master)]] erscheint nicht zulässig. Ein Nachweis der Eignung gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7553513120824&jlink=p17 § 17] Abs. 7 Satz 2 [[SächsHSG]] kann nicht zur Anwendung kommen, da es nicht um einen sprachwissenschaftlichen<!-- geschweige denn künstlerischen oder sportwissenschaftlichen--> , sondern einen wirtschaftswissenschaftlichen, Studiengang handelt. | ||
* Knüpfung der Zulassung an einen Vertrag mit einem Unternehmen, etwa für [[kooperative Studiengänge]], wie den [[Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor kooperativ)]] | * Knüpfung der Zulassung an einen Vertrag mit einem Unternehmen, etwa für [[kooperative Studiengänge]], wie den [[Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor kooperativ)]] | ||